FAQ
3. Kann ich auch mit einem Bachelor-Abschluss Mitglied der Kammer werden?
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Die Aufnahme in die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist nicht vom verliehenen akademischen Grad abhängig, sondern vom Abschluss eines Studiums der jeweiligen Fachrichtung. |
Architekt bzw. Architektin, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner soll nach dem Willen des Gesetzgebers in Nordrhein-Westfalen werden, wer sich umfassende Kenntnisse in dem Berufsfeld angeeignet hat und entsprechend kompetent und verantwortungsvoll mit dem Vertrauen der Bauherren umgehen kann. Im Sinne des Verbraucherschutzes gibt das Baukammerngesetz des Landes NRW entsprechend vor, dass für die Eintragung in die Architektenliste u. a. eine Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren notwendig ist.
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben diese gesetzliche Regelung in der Ausrichtung ihrer Bachelor / Master- Studiengänge teilweise berücksichtigt. So gibt es Bachelorstudienangebote mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern. Bachelor, die ein sechs-semestriges Studium absolviert haben, können nicht „Architekt“ bzw. „Architektin“ werden. Für sie schafft erst das Aufsatteln eines entsprechenden Masterstudiums eine der Voraussetzungen zur Aufnahme in die nordrhein-westfälische Architektenliste.
Auf europäischer Ebene fordert die entsprechende EU-Richtlinie übrigens als Regelstudienzeit für den Bereich Architektur ein Studium von mindestens vier Jahren Dauer. Die Internationale Architektenunion (UIA) empfiehlt in ihrem Bejing-Accord 1999 eine Studienzeit von fünf Jahren.
- Was muss ich innerhalb der zweijährigen Praxiszeit beachten?
- Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Absolventen?
- Was macht die Architektenkammer, und was bringt mir die Mitgliedschaft?
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