FAQ
6. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten der Kammer gibt es für Absolventen?
![]() |
Absolventen haben eine Weiterbildungspflicht und müssen vor Aufnahme in die Architektenkammer Weiterbildungen im Umfang von 80 Wochenstunden nachweisen. Entsprechende Seminare bietet unter anderem die Akademie der AKNW an. |
Im 2003 novellierten Baukammerngesetz wurde eine Weiterbildungsverpflichtung für Absolventen vor der Eintragung festgeschrieben. Danach haben Absolventen innerhalb der zwei Jahre Berufspraxis die Pflicht zur Weiterbildung in einem Umfang von insgesamt 80 Unterrichtsstunden.
Die genauen Anforderungen im Bereich Weiterbildung und die Voraussetzungen für den Eintrag in die Liste der Architektinnen und Architekten finden Sie in unseren Praxishinweisen zur Weiterbildung (Rubrik „Schüler-Studenten / Weiterbildung“).
Die Akademie der AKNW bietet spezielle Seminare für Absolventen in ihrem Programm an. Informationen über Weiterbildungsveranstaltungen der Kammer finden Sie im Programm der Akademie (www.akademie-aknw.de).
Da praxisbezogene Fächer, wie das „Vertragsrecht“ des Architekten, die Bauleitung und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), in der Hochschulausbildung eine eher untergeordnete Rolle spielen, jedoch für die tägliche Arbeit von besonderer Bedeutung sind, ist gerade auch für Berufsanfänger und Existenzgründer die Teilnahme an den entsprechenden Seminaren empfehlenswert.
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de


