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FAQ

9. Welche Durchschnittsgehälter werden in Architekturbüros bezahlt?

Für Angestellte eines Architekturbüros, die mit Berufsaufgaben nach § 1 BauKaG NRW betraut sind, gibt es keine allgemeinverbindlichen Tarifverträge. Dies bedeutet, dass das Gehalt mit dem Arbeitgeber frei zu vereinbaren ist – abhängig von der persönlichen Qualifikation und dem vereinbarten Tätigkeitsbereich. Absolventen sollten sich vor dem Einstellungsgespräch bei Berufskollegen nach den durchschnittlich gezahlten Gehältern erkundigen.

Nahaufnahme eines BauplanesDie Architektenkammer NRW führt regelmäßig Umfragen unter ihren Mitgliedern durch, die einen Eindruck von den Gehaltsstrukturen in Architekturbüros und von angestellten Architektinnen und Architekten vermitteln. Sie finden die jeweils aktuelle „Gehaltsumfrage“ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen im Internet unter www.aknw.de, Rubrik „Mitglieder/ Berufspraxis“ über den Link „Praxishinweise“. Die Erhebungen der AKNW zeigen, dass die durchschnittliche Gehaltshöhe von Architekten eher in der unteren Hälfte der Vergleichskala der akademischen Berufe liegt. Vor allem die Einstiegsgehälter sind häufig niedrig.

Allgemeine Anhaltspunkte zu Gehaltsstrukturen erhalten Sie auch über das Institut für Freie Berufe in Nürnberg (www.ifb.uni-erlangen.de).

Die Architektenkammer NRW registriert in jüngster Zeit mit Sorge eine Zunahme von Praktikantenstellen, die mit Absolventen besetzt werden. Bitte beachten Sie bei der Entscheidung für oder gegen ein Praktikum: Ein Praktikum ist Teil der Aus- und Weiterbildung und sollte Ihnen berufliche Fähigkeiten vermitteln, über die Sie bisher noch nicht verfügen. Es sollte kein Ersatz für eine reguläre Arbeitsstelle sein.


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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