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FAQ

11. Welche Versicherungen und Vorsorgemaßnahmen sind sonst noch sinnvoll?

A. Altersvorsorge / Berufsunfähigkeit
Sobald Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, sollten Sie sofort eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk der AKNW beantragen, um über eine frühzeitige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, für das Alter oder für die Hinterbliebenen zu verfügen.

Spiegelungen in der Glasfassade des AKNW-GebäudesDas Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist die gesetzliche berufsständische Altersversorgung für Architekten, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekten in NRW. Absolventen haben schon vor Eintragung in die Architektenliste die Möglichkeit, Mitglied im Versorgungswerk der AKNW zu werden. So können sie sich frühzeitig eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, für das Alter und für die Hinterbliebenen aufbauen.

Da eine berufsständische Altersversorgung erhebliche Vorteile bietet, sollte sofort nach dem Examen, spätestens aber bei Aufnahme einer Tätigkeit und vor Abschluss eines Arbeitsvertrages Kontakt mit der Architektenversorgung aufgenommen werden. Je früher Sie die Frage der Altersversorgung geklärt haben, umso vorteilhafter wird sich dies auswirken.

Bei allen Fragen rund um die Altersvorsorge sowie zur Vorsorge bei Berufsunfähigkeit wenden Sie sich deshalb direkt an das Versorgungswerk; im Internet erhalten Sie unter www.architektenversorgung-nrw.de erste Informationen.

Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Inselstraße 27 | 40479 Düsseldorf
Telefon 0211/ 4 92 38- 0 | Fax -30
E-Mail info@architektenversorgung-nrw.de

B. Kranken- / Pflege- / Unfallversicherung
Freischaffend Tätige sind für ihren Krankenversicherungsschutz selbst verantwortlich. Im Rahmen eines Angestelltenvertrages kommen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber je etwa zur Hälfte für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf. Soweit neben der angestellten Tätigkeit eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, empfiehlt sich eine kurze Beratung bei der entsprechenden Krankenversicherung. Für Kammermitglieder hat die Architektenkammer einen Gruppenvertrag mit der DKV abgeschlossen.

Achten Sie außerdem darauf, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) unfallversichert werden. Auch Freiberufler können sich dort freiwillig versichern.

Grundsätzlich gilt für alle Versicherungen: Vor dem Abschluss sollten Sie sich einen Überblick über die Konditionen auf dem Markt verschaffen.


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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