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Versorgungswerk

Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Mit Ihrer Mitgliedschaft in der Architektenkammer entsteht das Recht (und die Verpflichtung), dem Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beizutreten. Die Zugehörigkeit zum Versorgungswerk garantiert Ihnen und Ihrer Familie eine leistungsstarke Absicherung im Alter oder bei Berufsunfähigkeit.

Foto: AKNW-Mitglieder sitzen am runden TagungstischRolf VollmerThomas Löhning

Das Angebot des Versorgungswerkes an die Architekten umfasst

Zuschüsse zur Erhaltung und Wiederherstellung der Berufsfähigkeit
Das Versorgungswerk erzielt durch einen extrem kleingehaltenen Verwaltungsapparat sowie die günstige Struktur der Mitglieder ein sehr gutes Verhältnis zwischen Einzahlungen und Auszahlungen. Besonderes Plus: Das Versorgungswerk zahlt die Versorgungsleistungen ohne jede Wartezeit, also auch dann, wenn der Versorgungsfall - z.B. durch Verkehrsunfall - bereits kurz nach Beginn der Mitgliedschaft eintreten sollte. Für den grundsätzlichen Anspruch auf die Versorgungsleistungen wird lediglich vorausgesetzt, dass das Mitglied vor Eintritt des Versorgungsfalls für mindestens einen Monat seiner Versorgungsabgabepflicht nachgekommen ist. Die Höhe der Rentenansprüche richtet sich unter anderem nach dem Durchschnitt der bis zum Versorgungsfall geleisteten Versorgungsabgaben.

Das Versorgungswerk erhält keinerlei Zuschüsse vom Staat, steht aber unter der Versicherungsaufsicht des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit ist sichergestellt, dass das Versorgungswerk die Leistungszusagen auch auf Dauer einhalten kann.

Das Versorgungswerk ist eine wirtschaftlich selbständige Einrichtung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf. Mitglieder sind Angehörige der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, der AK Bremen, der AK Hessen, der AK Saarland oder der Ingenieurkammer-Bau NW. Auf Antrag können - bei bestimmten Voraussetzungen - auch Bewerber auf Eintragung in die Architektenliste Mitglieder werden.
Einzelheiten und Antragsformulare finden Sie im Internet-Angebot des Versorgungswerkes.


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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