Architektenkammern und Berufsverbände
Struktur und Adressen
Die deutsche Architektenschaft ist in Architektenkammern und - zum Teil - in Berufsverbänden organisiert. Während die Architektenkammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts einen gesetzlichen Auftrag erfüllen, sind die Verbände freiwillige Zusammenschlüsse, die als Vereine organisiert sind.
Architektenkammern
Architektenkammern bestehen in allen 16 Bundesländern. Sie sind auf der Grundlage von Gesetzen Körperschaften öffentlichen Rechts und nehmen Aufgaben der Selbstverwaltung des Berufsstandes und als mittelbare Staatsverwaltung öffentliche Aufgaben wahr.
Dies sind u.a.
- die beruflichen Interessen der Mitglieder zu wahren,
- den Schutz der Berufsbezeichnung im Sinne des Verbraucherschutzes zu überwachen,
- Wettbewerbe zu fördern, bei der Regelung des Wettbewerbswesens mitzuwirken und die Übereinstimmung der jeweiligen Bedingungen mit den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zu überwachen,
- die Erfüllung der beruflichen Pflichten der Mitglieder zu überwachen,
- Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen und das Sachverständigenwesen zu fördern,
- die Gerichte und Behörden durch Gutachten, Stellungnahmen und in sonstiger Weise zu unterstützen.
Die Mitgliedschaft in den Kammern ist eine Pflichtmitgliedschaft insoweit die geschützte Berufsbezeichnung geführt werden soll und hat grundsätzlich die Eintragung in die Architektenliste zur Voraussetzung. Anschriften der Architektenkammern
Berufsverbände
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Berufsverbänden, die i.d.R. den Status eines eingetragenen Vereins haben und in denen die Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis gegeben ist. Die Berufsverbände verfolgen unterschiedliche Interessenslagen und dienen der beruflichen Repräsentation entsprechend den Fachrichtungen und Tätigkeitsfeldern ihrer Mitglieder. Anschriften der Berufsverbände
Bundesarchitektenkammer
1969 schlossen sich eine Reihe von Länderkammern zur Bundesgemeinschaft der Architektenkammern, der sogenannten BAK zusammen, der inzwischen alle Länderkammern angehören. Ihr obliegt die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Länderkammern und - unter Beachtung von deren gesetzlichen Zuständigkeiten - in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden auch die Artikulation berufspolitischer Belange auf Bundesebene und im internationalen Bereich.
Bundesarchitektenkammer e.V., Askanischer Platz 4, 10963 Berlin
Telefon: 030/263944-0, E-Mail: info@bak.de, Internet: www.bak.de
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de

