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Aufgaben

Viele Aufgaben in einer Hand

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist die Interessenvertretung aller 29.000 nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten. Sie berät den Landtag und öffentliche Gremien in Fragen des Planens und Bauens, setzt sich für die berufspolitischen Interessen der NRW-Architektenschaft ein und bietet ihren Mitgliedern ein umfassendes Beratungs- und Serviceangebot.

Aufgaben

Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Architektenkammer ist das NRW-Baukammerngesetz. Die Kammer arbeitet nach dem Prinzip der Selbstverwaltung (Organe und Gremien). Die Rechtsaufsicht hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport in Nordrhein-Westfalen.
Zentrale Aufgabe der Architektenkammer ist der Schutz der Berufsbezeichnung "Architekt". Damit wird im Interesse der Verbraucher sichergestellt, dass nur kompetente Personen als Architekt bzw. Architektin arbeiten.

Das Baukammerngesetz des Landes NRW überträgt der AKNW folgende Aufgaben:

Die Architektenkammer...


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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