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Gremien / Geschäftsstelle

Gemeinsamer Ausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau

Die Zusammenarbeit der AK NRW und der IK-Bau NW ist im Baukammerngesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (BauKG NW) gesetzlich geregelt. Demnach sollen beide Kammern in allen vergleichbaren Aufgabenbereichen zusammenarbeiten, wenn gleichgerichtete Interessen der jeweiligen Mitgliedschaft bestehen oder das öffentliche Interesse dies erfordert.
Dazu gehören insbesondere die Bereiche

Für die Zusammenarbeit wurde ein Gemeinsamer Ausschuss gebildet, der aus den Präsidentinnen oder Präsidenten der beiden Kammern und vier weiteren Vertreterinnen oder Vertretern jeder Kammer besteht, die von den Kammervorständen bestimmt werden.

Dem Gemeinsamen Ausschusses gehören gegenwärtig folgende Mitglieder an:

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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