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Gremien / Geschäftsstelle

Vertreterversammlung

Die sogenannte "Vertreterversammlung" (VVS) ist das oberste Organ der Architektenkammer und wird alle fünf Jahre von den ca. 29.000 nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern in geheimer Briefwahl gewählt. Aus den Reihen der Vertreterversammlung wird der Vorstand und der/die Präsident/in gewählt. Die VVS fasst Beschlüsse zu den berufspolitischen Zielen und Maßnahmen der Architektenkammer. Die VVS beschließt über die Satzung, die Wahlordnung, den Haushaltsplan und die Haushalts- und Kassenordnung, die Beitragsordnung, die Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der Kammereinrichtungen und das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss. Sie ist ebenfalls verantwortlich für die Bildung von Ausschüssen und deren ehrenamtliche Besetzung sowie für die Bildung von Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen. Die Vertreterversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Ihre Mitglieder sind in allen Funktionen, in die sie gewählt werden, ehrenamtlich tätig.
Die X. Vertreterversammlung wurde im November/Dezember 2010 gewählt. Sie hat insgesamt 201 Mitglieder, die sich in folgende Fachrichtungen aufteilen:

Architekten, Architektinnen:

165 Mitglieder

Innenarchitekten, Innenarchitektinnen:

14 Mitglieder

Landschaftsarchitekten, Landschaftsarchitektinnen:

12 Mitglieder

Stadtplaner, Stadtplanerinnen:

10 Mitglieder

Namensliste der gewählten Mitglieder der VVS:


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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