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Haus der Architekten

Haus der Architekten – das Projekt (Vorgeschichte, Planung, Realisierung

Rolf Vollmer, Projektleiter

Die wichtigste aber letztlich wenig überraschende Erkenntnis vorweg: der Bauherr Architektenkammer ist auch nur ein Bauherr wie jeder andere:

Aber einen gravierenden Unterschied gibt es doch: der Bauherr Architektenkammer Nordrhein-Westfalen besteht aus 28.000 sach- und fachkundigen "Einzelbauherren", die durch 15 Entscheidungsträger im Vorstand repräsentiert werden und die sich wiederum durch 5 Baukommissionsmitglieder in ihrer Bauherrenrolle vertreten lassen. Ein Bauherr also, der üblicherweise selbst in der Auftragnehmer- und Planerposition ist. Alles in allem:  auf der Bauherrenseite eine - wie man meinen sollte - nicht mehr zu überbietende Kompetenz und Berufserfahrung von zusammengenommen ca. 750 Jahren.

Demgegenüber: ein junges noch relativ unerfahrenes Architektenteam als Wettbewerbspreisträger, das seinen ersten größeren Auftrag realisieren soll. Genügend Stoff für eine spannende und abwechslungsreiche Projektgeschichte.

Doch die Chronologie der Ereignisse und Zwischenfälle der Reihe nach.

Der Projektbeginn

Am 25. Oktober 1997 trifft die Vertreterversammlung der AKNW den Baubeschluss für das Haus der Architekten als künftigen Sitz der Architektenkammer und darüber hinaus als ein Informations- und Kommunikationszentrum der Architekten in NRW. Das Gebäude muss deshalb über entsprechende Räumlichkeiten verfügen sowie Offenheit und Transparenz vermitteln. Als Standort wird der sogenannte "Medienhafen Düsseldorf" ausgewählt, ein Areal im ehemaligen Haupthafen, auf dem sich heute Berufe und Unternehmen aus den Bereichen Kommunikation, Kunst und Kreativität ansiedeln.

Bereits im Dezember 1997 konnte der Wettbewerb als einstufiger, offener Realisierungswettbewerb in zwei Phasen mit einem überwältigendem Echo ausgelobt werden: mehr als 500 Büros haben die Wettbewerbsunterlagen abgeholt und am obligatorischen Kolloquium teilgenommen, 279 Entwürfe wurden am 16. Februar 1998 eingereicht. In der Preisgerichtssitzung zur ersten Phase wurden unter dem Vorsitz von Prof. Carlo Weber 33 Entwürfe für die Phase 2 ausgewählt. Die zweite Tagung des Preisgerichts am 5. - 6. Juni 1998 endete mit folgendem Ergebnis:

1. Preis: Kohne/Merrill, Karlsruhe
2. Preis: werk.um, Darmstadt
3. Preis: Schmiedeknecht/Planschmiede, Berlin
4. Preis: Körner Architekten, Weimar

Ankäufe: 
Orawiec + Orawiec, Aachen
Jörg Köngeber, Düsseldorf
Ferdinand Büttgen, Düsseldorf
Döhring, Dahmen, Joeressen, Düsseldorf

Die Preisverleihung fand beim nordrheinwestfälischen Architektentag 1998 statt.

Bis zu diesem Zeitpunkt verlief die Maßnahme "Haus der Architekten" vom Baubeschluss über die Wettbewerbsvorbereitung, -durchführung und -jurierung plan- und wunschgemäß. Die Kompliziertheit und die Tücken der weiteren Projekt-"Entwicklung", die inhaltlichen, verfahrensmäßigen, technischen und öffentlichrechtlichen Probleme und Hürden waren noch nicht absehbar, eine Fertigstellung des Gebäudes bis Ende 2000 schien im Bereich des Möglichen.

Zwischenfall Nr. 1 - Die Architekten

Die ersten atmosphärischen Störungen mit den Preisträgern Kohne/Merrill traten bereits nach wenigen Arbeitskontakten auf. Die Vorstellung der AKNW, einen Generalplanerauftrag zu erteilen, scheiterte an der Unerfahrenheit des jungen Planerbüros. Der Wunsch, das Büro möge sich deshalb mit einem erfahrenen Partnerbüro verstärken, war nicht durchsetzbar, die Vorstellungen hierzu lagen zu weit auseinander. Der zu bedauernde Abbruch der Gespräche mit den Architekten wurde dann endgültig ausgelöst durch unüberbrückbare Differenzen bei der Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfes bzw. Anpassung der Planung an die konkreten Vorgaben des Bauherrn.

Trotz intensiver Bemühungen der Baukommission in insgesamt 23 (!) Sitzungen innerhalb eines halben Jahres die Gespräche mit dem 1. Preisträger doch noch in ein Auftragsverhältnis münden zu lassen, scheiterten endgültig Ende 1998.

Der Bauherr stand nach einem halben Jahr der Verhandlungen und Kompromissversuchen ohne Architekt da.

Der Vorstand der AKNW beschloss deshalb mit dem 2. Preisträger Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel, kurzfristig den Planungsauftrag erteilen zu können. Die Verhandlungen mit dem Architekturbüro werk.um aus Darmstadt - ebenfalls ein junges Büro mit wenig Erfahrung in der Projektrealisierung - führten dann sehr schnell zum Erfolg, bereits im Februar 1999 billigte der Vorstand der AKNW den Vorschlag der Baukommission und beschloss die Realisierung des Entwurfes des zweiten Preisträgers. Ihr Entwurf erfüllte die Anforderungen an das "Haus der Architekten" im Hinblick auf seine städtebauliche, gestalterische, wie auch funktionale Qualität.

Auszug aus der Preisgerichtsbeurteilung:

"Der Verfasser entwickelt einen eigenständigen Baukörper auf der Spitze des Baugrundstückes. Das Gebäude kann auch ohne die weiteren Bauabschnitte eigenständig bestehen.

Die Weiterführung der 'Rheinfuge' an der Kaistraße und Überleitung zum Vorplatz wird positiv bewertet. Die achsiale Verschwenkung und Ausrichtung des Gebäudes auf dem gegenüberliegenden 'Döring-Bau' entspannt die Enge im Bereich des Zollhofes. Die Gestaltqualität kann den Anspruch als 'Haus der Architekten' erfüllen. Die vorgesehene Erschließung ist richtig angeordnet.

Die kompakte Bauweise des Gebäudes und die geschickte Be- und Entlüftung der Innenzonen lassen einen günstigen Gesamtenergiebedarfsfaktor erkennen. Die vorgeschlagene und städtebaulich wünschenswerte 6-geschossige Bebauung
(Anmerkung des Verfassers: tatsächlich beinhaltete der Wettbewerbsentwurf bereits 7 Obergeschosse!) überschreitet die Festlegungen des Bebauungsplanes. Das notwendige Planungsrecht ist herzustellen."

Die erste Unregelmäßigkeit im Projektablauf war also erfolgreich umschifft, die Entwurfsplanung konnte beginnen.

Die Planung

werk.um, in den Gesprächen mit der Baukommission vertreten durch die Büropartner Erhard Botta und Thomas Lückgen, bekamen freie Hand in der Auswahl ihrer Planungspartner für Tragwerk, Technische Gebäudeausrüstung und Brandschutz. In enger und naturgemäß nicht immer konfliktfreier Abstimmung mit der Baukommission konnte im September 1999 der Bauantrag eingereicht werden. Die mangelnde Erfahrung der Architekten wurde wettgemacht durch großes Engagement, überzeugende entwerferische Qualitäten sowie erstaunliche Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der erfahrenen und "allwissenden" Baukommission.

Das besondere Merkmal des Wettbewerbsbeitrags von werk.um, das durch eine Glaskuppel belichtete zentrale 7-geschossige Atrium, das alle Geschosse räumlich zusammenbindet, stellte Planer und Bauherr vor ein grundsätzliches Brandschutzproblem. Die Sensibilität der Genehmigungsbehörde und der Feuerwehr seit dem Flughafenbrand 1996 sowie die potentiellen Rauchgasgefahren durch die Kaminwirkung des Atrium-Luftraums in Verbindung mit den begleitenden offenen Erschließungs- und Fluchtweg-Galerien sollten in der Planung und in der Abstimmung mit den Behörden in der Folgezeit die zentrale Problematik darstellen.

Im Brandfall werden Galerien durch automatisch herabgleitende, in der abgehängten Decke verborgene Rauchschutzvorhänge verschlossen.

Seinen hoffentlich positiven Abschluss wird das Thema erst mit dem behördlich angeordneten Rauchversuch im Gebäude kurz vor Fertigstellung finden. Leider konnten die vielfach geänderten und nach unterschiedlichen Anforderungsparametern errechneten Brand- und Rauchgassimulationen den realen Rauchversuch nicht ersetzen, so dass ein Restrisiko der diesbezüglichen Genehmigungsfähigkeit bestehen bleibt.

Auflage des Bauaufsichtsamtes:

"Zum Nachweis der für die Benutzung des Gebäudes erforderlichen Rauchfreihaltung der am Atrium gelegenen Rettungswege ist ein 1:1 Rauchversuch, in dem das dem Entrauchungskonzept zugrunde gelegte Brandszenario simuliert wird, durchzuführen".

Ab September 1999 wurde die Ausführungsplanung so weit vorangetrieben, dass von Dezember bis Januar 2000 die Ausschreibung komplett für alle Gewerke durch die BDK Ingenieurgesellschaft mbH erstellt werden konnte. Man erwartete sich von diesem Vorgehen vergleichende Angebote von Generalunternehmern, Angebote für Gewerkegruppen und Einzelanbietern.

Noch war nicht abzusehen, dass das Frühjahr 2000 ein sehr ereignisreiches sein sollte und für den weiteren terminlichen, planerischen und finanziellen Projektfortgang erhebliche Konsequenzen in sich barg.

Es war vorgesehen die Ausschreibung im Februar 2000 zu versenden, als das zweite unvorhersehbare Ereignis das weitere Procedere verzögerte, erhebliche Unruhe in das Projekt brachte und Anpassungen der Planung und Ausschreibung erforderte.

Zwischenfall Nr. 2 - Die Behörde

In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt im Januar 2000 wurde entschieden, auf dem Grundstück des Hauses der Architekten lediglich ein 6-geschossiges statt - wie geplant und ausgeschrieben - ein 7-geschossiges Gebäude zuzulassen. Dies war um so unverständlicher, als in der Jurysitzung der damalige Stadtdirektor und Planungsdezernent der Stadt Düsseldorf, zusammen mit den anderen Preisrichterkollegen und einem Vertreter der BV Innenstadt, entschieden für ein 7-geschossiges Gebäude aus städtebaulichen Gründen votierte (siehe Preisgerichtsprotokoll). Eine nachvollziehbare Begründung für diese Entscheidung erfolgte seitens der BV Innenstadt nicht. Der Bauantrag war somit nicht genehmigungsfähig.

Ein Intervenieren beim Stadtdirektor, der als Stadtplaner und Verfechter einer markanten Eckbebauung der Grundstücksspitze Kaistraße/Zollhof selbst vom Votum der Bezirksvertretung mehr als überrascht war, hieß offene Türen einrennen.

Die Bezirksvertretung ist autark in ihrer Entscheidung, es war deutlich, dass eine Revision - wenn überhaupt - nur durch Argumente und Überzeugungskraft zu erreichen sein wird.

Von dem Hin und Her bezüglich der Anzahl der Obergeschosse unbeeindruckt, wurde - nachdem umgehend nach der Entscheidung der BV Innenstadt der diesbezügliche Antrag gestellt wurde - im Mai die Teilbaugenehmigung für die Rohbaufertigstellung der beiden Untergeschosse erteilt.

Zwischenfall Nr. 3 - Die Kosten

Die dritte Erschütterung wurde durch die Ergebnisse der Submissionen ausgelöst.

Die Baukommission hatte sich erhofft, den vielfach geäußerten Klagen der Handwerksbetriebe zunehmend im Subunternehmerverhältnis den Generalunternehmern und deren Preisdiktat ausgeliefert zu sein, entgegenkommen zu können und trotzdem den wie bei einer Einzelvergabe üblichen Koordinations- und Bauleitungsaufwand sowie das Termin- und Kostenrisiko des Bauherrn überschaubar zu halten. Ein mögliches Modell wäre hierbei die Vergabe in Gewerkegruppen gewesen, z. B. Rohbau, Fassade, technischer Ausbau, räumlicher Ausbau. Dem gemäß wurde auch die Ausschreibung gebündelt und versandt.

Nach der Submission hat sich gezeigt, dass kaum Generalunternehmerangebote eingingen und die Angebotspreise weit über den üblichen GU-Zuschlägen für Koordination und Risikoübernahme lagen. Angebote von Gewerkegruppen wurden überhaupt keine abgegeben, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass die Handwerksbetriebe untereinander noch nicht so organisiert und logistisch vorbereitet sind, um ein gemeinsames und selbstkoordiniertes Angebot abzugeben.

Trotz bestmöglicher Kostenermittlung (Kostenberechnung nach Bauelementen) im Zuge der Baueingabeplanung war für eine Vielzahl von Gewerken keine Budgetdeckung vorhanden.

Eine Aufhebung der betroffenen Ausschreibungen, die Umplanung mit dem Ziel der Kosteneinsparung und Neuausschreibung war unumgänglich.

Von zum damaligen Zeitpunkt 26 Gewerken mussten lediglich 10 Ausschreibungen nicht aufgehoben werden. In mehreren "Kostenüberprüfungs- und Einsparungsrunden" zwischen Baukommission, Kostenermittler, Architekten und Fachplaner im Sommer 2000, wurden - vor allem im Bereich Technische Gebäudeausrüstung - z. T. erhebliche Umplanungen zur Kostenminimierung beschlossen.

Nachdem abzusehen war, dass die erforderlichen Kosten zur Einhaltung des von der Vertreterversammlung beschlossenen Budgets eingespart werden konnten, wurden die 10 Aufträge zu den nicht aufgehobenen Ausschreibungen im September 2000 erteilt. Hierzu gehörten auch die Rohbauarbeiten, die eigentlich bereits im Frühjahr 2000 hätten beauftragt werden können, da bei einer möglichen Hochwassergefahr in den folgenden Wintermonaten die Untergeschosse dann bereits eingebracht gewesen wären.

Durch einen alternativen Gründungs- und Bodenverbesserungsvorschlag des Rohbauunternehmers wurde diese Gefahr weitgehend minimiert (der Gründungshorizont lag erheblich höher als bei der ausgeschriebenen Gründung) und darüber hinaus konnten auch noch erhebliche Gründungskosten eingespart werden. Auch dieser Auftrag wurde deshalb erst im September erteilt.

Die Umplanungen führten selbstverständlich zur Anpassung bzw. Neufassung der aufgehobenen Ausschreibungen, die ab Frühjahr 2001 sukzessive auf den Markt gebracht und submittiert wurden.

Die Beauftragung

Nachdem der Versuch, taugliche Generalunternehmer- oder Gewerkegruppenangebote zu erlangen gescheitert war, blieb also nur der Weg der Vergabe an insgesamt 28 Einzelauftragnehmer, sicherlich nicht gerade das favorisierte Vergabemodell des Bauherrn. Der Status des öffentlichen Auftraggebers AKNW und die Einhaltung der entsprechenden Vergaberichtlinien hatte für den Projektablauf nicht nur Vorteile:

ein halbes Jahr vor Fertigstellung mussten bereits 4 Insolvenzen von Handwerksbetrieben bewältigt werden, sicherlich auch eine Auswirkung der derzeitigen Konjunkturlage. Glücklicherweise hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit der Beauftragung von Herrn Erich Klein von der BDK Ingenieurgesellschaft mbH aus Köln, einen fachkundigen und umsichtigen Bauleiter auf ihrer Seite, der für das Management einer zwar nicht sehr großen, dafür aber äußerst komplexen Baustelle unabdingbar ist. Die Koordination der Handwerker, die Überwachung von Qualität, Kosten und Terminen ist bei ihm in guten und erfahrenen Händen.

Unterstützt wird Herrn Klein von dem Ingenieurbüro Möller + Partner aus Düsseldorf, das im Auftrag des Fachplaners Rexroth die Fachbauleitung Gebäudetechnik wahrnimmt.

Zwischenfall Nr. 4 - Der Nachbar

Im Mai 2000 führte eine Entscheidung hinsichtlich des Nachbargrundstücks zu weitreichenden Konsequenzen für die Baumaßnahme "Haus der Architekten" und versetzte den Projektbeteiligten einen weiteren Schock.

Das Versorgungswerk der AKNW, das die Absicht hatte, auf dem Nachbargrundstück Kaistr. 13 (2. Bauabschnitt des Wettbewerbs) sein neues Verwaltungsgebäude in funktioneller und städtebaulicher Verbindung mit dem "Haus der Architekten" zu errichten, nahm vom Grunderwerb Abstand. Folge: keine Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen auf dem Nachbargrundstück, keine offene, 2-geschossige Baugrube für die Untergeschosse, keine terminlich abgestimmten Baustellenabläufe, und das Wichtigste: keine Erschließung der Tiefgarage 2. UG, die über die Nachbargarage des Versorgungswerks zugefahren werden sollte.

Das Problem der Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sowie der geböschten Baugrube schien lösbar, da die Stadtwerke Düsseldorf als Grundstückseigentümer der Nachbarparzelle ihre Zustimmung zur Benutzung und Inanspruchnahme der Fläche signalisierten, zumal zunächst kein Nachfolger für das Versorgungswerk in Aussicht stand.

Auf der anderen Seite war die AKNW natürlich an einem raschen Verkauf des Nachbargrundstücks interessiert, um mit dem neuen Eigentümer über die unterirdische Erschließung ihrer Garage verhandeln zu können.

Tatsächlich stand nach relativ kurzer Zeit der neue Nachbar fest: die Kai 13 GmbH & Co. KG, vertreten durch die Engel Canessa Estate GmbH, die das Architekturbüro Döring Dahmen Joeressen Architekten aus Düsseldorf mit der Planung eines Verwaltungsgebäudes beauftragten.

Die neuen Nachbarn überraschten die Stadt und die Architektenkammer mit der Feststellung, die Erschließung der Tiefgarage im 2. UG des Hauses der Architekten leider nicht ohne weiteres sicherstellen zu können, da sie lediglich 1 Untergeschoss planen würden.

Alternative Erschließungsszenarien wie PKW-Lift, Zufahrtstunnel von UG 1 Kai 13 bis UG 2 Haus der Architekten, Wechsel der Parkebene von UG 2 in UG 1, völliger Verzicht auf hauseigene Einstellplätze und statt dessen Baulast-Stellplätze im Cinemaxx wurden in der Folge durchgespielt und aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen wieder verworfen. Die Anlage einer Erschließungsrampe auf eigenem Grundstück schied aus Platzgründen aus.

In z. T. zähen und auf jeden Fall langwierigen Verhandlungen mit Engel Canessa konnten die durch den Eigentümerwechsel entstandenen Probleme weitgehend gelöst werden:

Teile des Nachbargrundstücks wurden der AKNW zeitlich befristet (bis zum Baubeginn Kai 13) und gegen eine Pauschalmiete zur Verfügung gestellt.

Engel Canessa realisieren nun doch eine zweigeschossige Tiefgarage, die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen investiert die aufzubringenden Baulast- und Mietkosten ihrer Stellplätze als Baukostenzuschuss für die Nachbargarage und erwirbt dadurch das Zufahrtsrecht zu den nunmehr realisierbaren 10 Stellplätzen auf eigenem Grundstück sowie das Dauernutzungsrecht von 10 weiteren Stellplätzen in der Nachbargarage. Die restlichen 9 Stellplätze sind im Cinemaxx per Baulast gesichert.

Die Planung an der Schnittstelle des Gebäudeübergangs im Untergeschoss wurde entsprechend angepasst, die beiden Architektenteams haben ihre Entwürfe - vor allem im Bereich des Grundstücksübergangs im Untergeschoss hinsichtlich der Dichtigkeit der Gebäudefuge, im Erdgeschoss hinsichtlich Höhenzonierung, Materialqualitäten und Gestaltung des von beiden Gebäuden flankierten Platzes so abgeglichen, dass ein stimmiges städtebauliches Ensemble entstehen kann.

DIE AUSFÜHRUNG

Zwischendurch eine erfreuliche Nachricht: im September 2000 wurde die Baugenehmigung für ein Gebäude mit 6 Obergeschossen erteilt, am 16. Oktober 2000 erfolgte der erste Spatenstich.

Der Baugrubenaushub verlief problemlos bis im Januar 2001 die Bodenverbesserungs- und Gründungsarbeiten begannen.

Zwischenfall Nr. 5 - Die Gründung

Ein Ereignis, das wiederum erhebliche Bauverzögerung nach sich zog, kündigte sich an. Das vom Rohbauunternehmer alternativ angebotene und beauftragte Bodenverbesserungsverfahren (CSV-Verfahren) hielt zunächst nicht was es versprach.

Der Sondervorschlag sollte den bei der vorgesehenen Gründung erforderlichen Bodenaustausch unter der Gründungsplatte durch den Einbau von sogenannten CSV-Säulen ersetzen. Mit dieser Art der Baugrundverbesserung kann die Verbautiefe um ca. 2,0 m verringert und die Wahrscheinlichkeit bzw. der Aufwand für eine Grundwasserabsenkung während der Erdarbeiten reduziert werden. Dabei sollen ca. 1.500 Bohrungen auf einer Grundfläche vom 570 m² (ca. 2-3 Stck./m²) mit einem Durchmesser von ca. 150 mm, ohne direkte Bodenverdrängung mit einem trockenen Sand-/Zementgemisch durchgeführt werden.

Die Bohrungen sollten bis zu einem Gegendruck (tragfähiger Boden) bis ca. 5 to (ca. 2,0 m Tiefe) abgetäuft werden. Bedingt durch die Anzahl bzw. Verdichtung der Bohrungen/Säulen ist - je nach Auflast unterschiedlich - eine möglichst gleichmäßige Lastverteilung der Bodenplatte gewährleistet.

Bereits nachdem ein Teil der Bohrungen durchgeführt war, hat sich bei Druckversuchen herausgestellt, dass die erforderliche Druckfestigkeit der CSV-Säulen nicht erreicht wurde. Folge: die Anzahl der Säulen musste auf ca. 3.200 Stück mehr als verdoppelt werden (ca. 5 - 6 Stck./m²), der Säulendurchmesser wurde auf 200 - 250 mm, die Eindringtiefe auf bis zu 3,00 m erhöht.

Die Verbesserungsmaßnahme hat nicht nur eine entsprechende Verzögerung des Einbringens der Bodenplatte nach sich gezogen, sondern ist durch die Tatsache, dass die nicht absehbaren Zusatzarbeiten mit dem März/April-Hochwasser noch vor dem Betonieren der cirka 1 m dicken Bodenplatte zusammenfielen, für eine in der Folge verspätete Fertigstellung des Gebäudes von alles in allem ca. 3 Monaten verantwortlich.

Am 08. März 2001 konnte gerade noch vor Einsetzen des Hochwassers und Flutung der Baugrube die Grundsteinlegung in Anwesenheit des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Joachim Erwin und des Staatssekretärs Manfred Morgenstern stattfinden.

Zwischenfall Nr. 6 - Die Behörde

Eine zeitlich parallele Begebenheit zog - wenn auch erwünscht und herbeigesehnt - eine weitere Planungsergänzung, einen Nachtrag zur Baugenehmigung und ein verändertes Brandschutzkonzept nach sich:

Nach einer Präsentation der 7-geschossigen Planungslösung und Vorbringen der städtebaulichen und architektonischen Argumente durch Mitglieder der Baukommission und durch den Architekten revidierte die Bezirksvertretung ihre Entscheidung zur Geschossigkeit.

Das Gebäude sollte nun doch 7-geschossig gebaut werden, ein entsprechender Nachtragshaushalt wurde von den Delegierten der Vertreterversammlung gebilligt. Parallel zur Realisierung des Rohbaus wurden die erforderlichen Neuabstimmungen mit dem Bauamt, vor allem hinsichtlich des Brandschutzkonzeptes vorgenommen. Durch das innenliegende, durch alle Geschosse gehende Atrium mit seitlichen offenen Erschließungsgalerien, gestaltete sich das Brandschutzkonzept als äußerst komplex. Die Anforderungen seitens Bauamt, Feuerwehr und Brandschutz-Sachverständige waren so hoch, dass die Brandschutzplanung und das Evakuierungskonzept bereits beim Antrag für das 6-geschossige Gebäude mehrfach nachgearbeitet werden musste. Für den Nachtrag für die 7-geschossige Lösung war eine neue Konzeption mit den entsprechenden Simulationsnachweisen erforderlich.

Der Funktionsnachweis anlässlich des bevorstehenden Rauchversuchs unmittelbar vor Fertigstellung des Gebäudes muss noch erfolgen.

Im November 2001 wurde endlich - 26 Monate nach Einreichung des Bauantrags für ein Gebäude mit 7 Obergeschossen - hierfür die Baugenehmigung erteilt, gerade noch rechtzeitig vor Unterbrechung der Baustelle und Niederlegung der Rohbauarbeiten wegen Nichtvorlage der Genehmigung für das 6. Obergeschoss.

Beim Richtfest am 11. Januar 2002 und der um ca. 3 Monate verspäteten Fertigstellung der Rohbauarbeiten waren die Zwischenfälle fast vergessen.

DER ENDSPURT

Mit dem Beginn der Ausbauarbeiten ist endlich die lang ersehnte Ruhe in den Projektablauf eingetreten. Es bleibt festzuhalten, dass die wenigsten Störungen durch das Bauen selbst verursacht wurden. Die Rohbauarbeiten liefen nach dem Einbringen der Bodenplatte problemlos und zügig, das ängstliche Abwarten und Bangen um die Oberflächenqualität der in Ortbeton erstellten Sichtbetonwandscheibe in voller Höhe des Atriums wurde nach dem Ausschalen durch ein hervorragendes Ergebnis belohnt.

Die Ausbaugewerke liegen im Großen und Ganzen im Terminplan (Ausreißer gibt es immer) die Baustelle ist auf der richtigen "Schiene".

Selbstverständlich hat der Bauherr Architektenkammer, vertreten durch die Baukommission, den gesamten Projektablauf hautnah mitbegleitet. Zwar nicht mehr ganz so intensiv wie zum Projektbeginn in wöchentlichen Sitzungen, aber doch seit Ende 1999 und der Installation eines ständigen "Interessensvertreters" durch eines seiner Mitglieder (in Person des Unterzeichners) jeweils mindestens monatlich.

Am Ende wird die Baukommission mehr als 80 mal getagt haben.

Die Baukommission als Repräsentanz des Vorstandes der AKNW (außer Rolf Vollmer) besteht aus dem Kammerpräsidenten und Vertretern der Verbände.

Präsident/BDB: Hartmut Miksch (bis April 2001 Herman-Joseph Beu)
BDA: Rolf Vollmer
VFA: Dr. Christian Schramm
VAA: Alfred Schlüter
BDIA: Martin Müller

Hans-Ulrich Ruf nimmt als Hauptgeschäftsführer der Kammer regelmäßig an den Sitzungen der Baukommission teil und koordiniert hausintern die projektbezogenen Abläufe.

Dass beim Bauherr AKNW - anders als bei einem privaten Bauherrn und ähnlich wie bei einer Behörde - andere Entscheidungsabläufe und Reaktionsmechanismen herrschen als vielleicht gewohnt, war und ist noch immer für viele projektbeteiligte Planer und Firmen sicherlich überraschend und gewöhnungsbedürftig. Auch die inhaltliche, technische und terminliche Betreuung der Vielzahl von Einzelfirmen und deren Subauftragnehmer stellt vor allem die Objektüberwachung vor besondere Anforderungen:

Im Falle einer Insolvenz, Terminverschleppung oder Schlechtleistung einzelner Handwerksfirmen steht kein Generalunternehmer bereit, der durch entsprechende Ersatzvornahmen kurzfristig und in eigener Verantwortlichkeit für einen geregelten Bauablauf zu sorgen hat.

Es gibt Bauvorhaben, bei denen treten die oben geschilderten Ereignisse phasenweise gleichzeitig ein. Auch das "Hause der Architekten" ist hiervon in den letzten Monaten nicht verschont geblieben. Der Optimismus des 1. Halbjahres 2002 ist der Enttäuschung darüber gewichen, dass der geplante Einzugstermin von Anfang November auf Mitte Dezember verschoben werden musste.

Ein mehrmonatiges Arbeiten ohne Unterbrechungen, Störungen, Katastrophen und Zwischenfälle macht fast leichtsinnig, auf jeden Fall jedoch optimistisch. Das "Haus der Architekten" wird Ende November 2002 fertiggestellt und der Einzug der AKNW findet am 16. Dezember statt. Die Mitarbeiter der Architektenkammer können sich auf einen Arbeitsbeginn in einer neuen, angenehmen und architektonisch anspruchsvollen räumlichen Umgebung freuen.


Architektenkammer Nordrhein-Westfalen | Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf | Telefon: (02 11) 49 67-0 | Telefax: (02 11) 49 67-99 | Internet: www.aknw.de | E-Mail: info@aknw.de
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