2021: Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), einem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 ihre energetische Gebäudeförderung neu strukturieren. Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme werden damit zusammengefasst und neu organisiert. Die bislang zehn Teilprogramme werden ab 2021 in drei Teilprogrammen gebündelt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Mit der Durchführung ab 2021 wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderinstitute KfW und BAFA beauftragen.

16. Februar 2021von Herbert Lintz

Zunächst startet die BEG ab 1.1.2021 mit der Vergabe der Zuschüsse für alle Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Ab 1.7.2021 folgen dann die Kreditvariante der Einzelmaßnahmenförderung sowie die systemische Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude durch die KfW.

Dies bedeutet für Architektinnen und Architekten und insbesondere für die Energieeffizienz-Experten unter ihnen: Die Energieeffizienz-Experten (EEE) werden auch zukünftig eine entscheidende Rolle in der Förderung spielen. Die Einbindung der Expertise der EEE soll u.a. durch eine merkliche Erhöhung der Förderung für die Baubegleitung, durch eine Verbesserung der Schnittstellen zwischen investiver Förderung und Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung sowie die künftig verpflichtende Einbindung von EEE bei Nichtwohngebäuden (bislang nur optional) intensiviert werden.

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Die Akademie der AKNW bereitet für den 14. April 2021 ein Seminar zu den KfW-Programmen vor.

Nähere Informationen, Förderrichtlinien und technische Mindestanforderungen finden Sie in der online-Ausgabe des Deutschen Architektenblatts.

 

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