AKNW-Stellungnahme: Baulandmobilisierungsgesetz

Die SPD-Landtagsfraktion hat im Mai 2021 den Antrag „Impulse des Baulandmobilisierungsgesetzes für NRW schnell nutzen“ (Drucksache 17/13780) in das parlamentarische Verfahren des NRW-Landtags eingebracht. Die schriftliche Anhörung erfolgt formal am 19. November 2021.

15. November 2021

In ihrem Antrag erklärt die SPD-Landtagsfraktion, dass das durch den Deutschen Bundestag beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz für Nordrhein-Westfalen und seine Kommunen eine große Chance biete, um wirksamer als bisher den Herausforderungen des Wohnungsmarktes zu begegnen. Aus diesem Grund fordern die Antragsteller die NRW-Landesregierung u.a. auf, die Bestimmungen des Baulandmobilisierungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen zeitnah anwendbar zu machen und im engen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden die benötigte Gestaltungsfreiheit und Rechtssicherheit für die Umsetzung des Bundesgesetzes vor Ort zu gewährleisten.

Der Ausschuss Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im NRW-Landtag führt derzeit ein rein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Antrag durch, zu welchem die Architektenkammer NRW als Sachverständige geladen wurde.

In ihrer Stellungnahme bewertet die AKNW das Baulandmobilisierungsgesetz im Wesentlichen positiv, zeigt sich aber kritisch hinsichtlich der angedachten Verlängerung des § 13 b BauGB. Nach Auffassung der Architektenkammer NRW muss bei der Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes die „Dreifache Innenentwicklung“ übergeordnetes städtebauliches Ziel sein.

Stellungnahme der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zum Antrag der Landtagsfraktion der SPD „Impulse des Baulandmobilisierungsgesetzes für NRW schnell nutzen“ (PDF)

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