AKNW-Vorstand verabschiedet Praxishinweis für Büroinhaber: Wegweiser zur Krisenbewältigung

AKNW-Vorstand verabschiedet Praxishinweis für Büroinhaber: Wegweiser zur Krisenbewältigung

Ein Angebot insbesondere für die Kollegen, deren Büro unter der schlechten Wirtschaftslage leidet: Der AKNW-Vorstand verabschiedete auf seiner Juli-Sitzung einen Praxis-Hinweis zum Thema “Büromanagement – Krisenmanagement”. Er bietet eine Übersicht über Informationsschriften und Anlaufstellen, die im Fall der Fälle helfen. Die Themenpalette reicht von der Krisenprophylaxe bis zur Büroabwicklung bei Überschuldung.

16. Juli 2003von Christine Mattauch cm

Angesichts der andauernden Krise der Bauwirtschaft ist die Materialsammlung des Ausschusses “Dienstleistungen, Recht, Sachverständigenwesen” ein nützlicher zusätzlicher Service für viele AKNW-Mitglieder. Die aufgeführten Informationsschriften wurden zwar nicht spezifisch für Planungsbüros erstellt, sie können aber auch Architekten wertvolle Hinweise liefern, um wirtschaftliche Probleme zu bewältigen. Die Materialsammlung soll fortlaufend ergänzt und aktualisiert werden. Sämtliche im Praxishinweis aufgeführten Informationsschriften sind auch im Internet-Angebot der AKNW als Download eingestellt. Mitglieder können sie abrufen unter www.aknw.de, Rubrik "Service" / "Krisenmanagement".

Novelle Baukammerngesetz

Positiv verlief nach Einschätzung von AKNW-Präsident Hartmut Miksch die Anhörung zur Novelle des Baukammerngesetzes vor dem Landtagsausschuss für Städtebau und Wohnungswesen, die am 11. Juni stattgefunden hatte. Miksch hatte den Abgeordneten die Positionen der Architekten erläutert. Einer der wichtigsten Punkte war dabei die im Gesetzentwurf vorgesehene Festschreibung einer Regelstudienzeit von vier Jahren als Voraussetzung für die Kammermitgliedschaft. Dies soll verhindern, dass unzureichend qualifizierte Absolventen von Kurzzeit-Studiengängen Kammermitglieder werden können. Der Vorstand bekräftigte, dass die AKNW die Inhalte des Gesetzesentwurfs prinzipiell begrüßt, darunter auch die Regelungen zur Architekten-GmbH, die Präzisierung des Schutzes der Berufsbezeichnung und die Einführung einer “Genieklausel” auch für Stadtplaner. Zusatzwünsche bestehen hinsichtlich einer Pari-Pari-Regelung für die Gesellschafter-Anteile bei Architekten- und Ingenieur-GmbHs und einer erweiterten Definition der Berufsaufgaben der Innenarchitekten. Außerdem fordert die Kammer das Recht, neben den eigenen Mitgliedern auch Verbraucher beraten zu dürfen.

HOAI-Novelle

Die Überzeugungsarbeit in Sachen Honorarordnung geht weiter. Sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene werden Gespräche mit Politikern verschiedener Parteien geführt, um die HOAI als verbindliches Preisrecht zu erhalten. Zugleich arbeiten die Bundesarchitektenkammer und der Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung (AHO) an konkreten Vorschlägen für eine Novellierung der Honorarordnung. Präsident Miksch warnte erneut vor zuviel Optimismus: “Es gibt Signale für und wider den Bestand der HOAI.”

Energieberatung der Schornsteinfeger

Entschieden lehnt die AKNW einen Vorstoß der Schornsteinfegerinnung ab, die eine gesetzliche Ermächtigung zu einer “Initialberatung” in Energiefragen erreichen will und das Land zu einer entsprechenden Bundesratsinitiative drängt. Im Gegensatz zu Architekten seien Schornsteinfeger unzureichend für eine Beratung in Energie- und Wärmeschutzfragen qualifiziert, heißt es in einem vom Vorstand einstimmig gebilligten Schreiben an das NRW-Bauministerium. Eine gesetzliche Regelung würde eine “in keiner Weise nachvollziehbare Bevorzugung” der Schornsteinfeger gegenüber anderen Berufsgruppen bedeuten. Darüber hinaus widerspreche es dem Ziel des Bürokratieabbaus, für solche Dienstleistungen gesetzliche Regelungen einzuführen. Das Ministerium wird gebeten, “das Anliegen des Schornsteinfegerhandwerks nicht weiter zu verfolgen”.

Empfehlungen zur Windenergienutzung

“Räumlich steuern, sorgfältig planen und abwägen”: Diese Überschrift tragen die Handlungsempfehlungen der AKNW zur Errichtung von Windenergieanlagen, die der Ausschuss “Landschaftsarchitekten” erarbeitet hat. Hintergrund ist die Feststellung, dass viele Kommunen die Windkraftnutzung ungenügend steuern und ein “Wildwuchs” von Anlagen zunimmt, der die Akzeptanz der Bevölkerung mindert. Die Empfehlungen werden Städten und Gemeinden, Regionalbehörden und Ministerien zur Verfügung gestellt.

Online-Seminare der Akademie

Nach erfolgreichen Testläufen im vergangenen Jahr weitet die Akademie der Architektenkammer ihr Angebot an Online-Seminaren aus. Der Vorstand beschloss, das Weiterbildungs-Programm 2003/2004 um sechs E-Learning-Einheiten aufzustocken. Außerdem soll als Pilotprojekt eine via Internet jederzeit abrufbare Selbstlern-Einheit (“Konserve”) produziert werden, die eine flexible und autonome Weiterbildung ermöglicht. Nordrhein-Westfalen ist mit diesem Angebot bundesweit Vorreiter unter den Architekten-Kammern.

Der Praxis-Hinweis "Büromanagement - Krisenmanagement" kann abgerufen werden unter  www.aknw.de/mitglieder/service_fuer_mitglieder/krisenmanagement.htm

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