AKNW-Vorstand: Wohnungswesen stärken!

Als „wichtigen Beitrag zur Verbesserung von Stadtstrukturen“ hat der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in seiner Sitzung am 3. November den Entwurf eines „Wohnraumstärkungsgesetzes NRW“ bewertet. Die Landesregierung will mit dem Gesetz den Kommunen mehr Wege eröffnen, um gezielt gegen sogenannte Schrottimmobilien vorgehen und um die Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden zu können. „Es ist notwendig, den Kommunen weitere Instrumente an die Hand zu geben, um besser gegen Missbrauch und schwarze Schafe auf dem Wohnungsmarkt vorgehen zu können“, resümierte Kammerpräsident Ernst Uhing die Diskussion im Vorstand.

11. November 2020von Christof Rose

Geschlossen werden soll mit dem Wohnraumstärkungsgesetz auch eine Lücke in den bisherigen Bestimmungen, um Mindeststandards für Unterkünfte für Werkvertragsarbeiter und -arbeiterinnen sowie Leiharbeiter vorgeben zu können.

Post-Corona-City

Die neuen Entwicklungstendenzen der Stadt und der Regionen infolge der Corona-Pandemie beschäftigten den AKNW-Vorstand in einem weiteren Tagesordnungspunkt. „Wir erleben nicht einen allmählichen Wandel, sondern einen echten Bruch in der Stadtentwicklung“, betonte Prof. Rolf-Egon Westerheide, der die Fachrichtung Stadtplanung im Vorstand vertritt. Zu dem Verlust von Warenhäusern und Einzelhandelsgeschäften träten die Notwendigkeit des klimagerechten Umbaus und die Lehren, die aus der Pandemie-Bekämpfung gezogen werden müssten. Der Vorstand beschloss, unter dem Vorsitz von Prof. Westerheide eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einzuberufen, die das Themenfeld vertieft analysieren und Handlungsempfehlungen entwickeln soll.

Qualifizierte Tragwerksplaner

Im Zuge der aktuellen Gespräche über die für 2021 angekündigte Novellierung der Landesbauordnung ist deutlich geworden, dass die seitens der AKNW geforderte vereinfachte Ausgestaltung der Eintragungsvoraussetzungen für „Qualifizierte Tragswerksplaner“ noch keinen Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden hat. „Es ist aus unserer Sicht mit Blick auf den Verbraucherschutz absolut unverzichtbar, dass man für diese Tätigkeit qualifiziert sein muss“, unterstrich Kammerpräsident Ernst Uhing. „Aber die derzeitige Interpretation des Gesetzes schießt über das Ziel hinaus.“ In einem gemeinsamen Schreiben an die NRW-Bauministerin hätten die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Bauindustrieverband NRW noch einmal vorgeschlagen, dass auch solche Kammermitglieder anerkannt werden sollen, die innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor dem 1. Januar 2019 wiederholt Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen aufgestellt  
haben.

Einkommen gestiegen

Erfreut nahm der Vorstand der Architektenkammer NRW die jüngste „Strukturuntersuchung“ der Bundesarchitektenkammer zur Kenntnis, nach der die Einkommen der Architektinnen und Architekten in Deutschland seit 2017 gestiegen sind. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen liegt demnach in nordrhein-westfälischen Planungsbüros bei 50 200 Euro, in der gewerblichen Wirtschaft schon bei 75 000 Euro.

Als zu niedrig wertete der AKNW-Vorstand hingegen die realisierten Stundensätze (Inhaber: 85 Euro, angestellte Kammermitglieder 75 Euro). Die aktuelle Umfrage ergab auch, dass in allen Wirtschaftszweigen Frauen weniger verdienen als Männer: Das Gesamtjahresbrutto der Männer beträgt deutschlandweit im Schnitt 62 400 Euro, für Frauen 52 000. Der Vorstand der Architektenkammer NRW sah in diesem Punkt Handlungsbedarf.

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