Architektenkammer NRW unterstützt Nachprüfungsverfahren bei Planungsvergabe

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen setzt sich aktiv für faire und transparente Vergabeverfahren ein. Zu diesem Zweck hat die Kammer Anfang 2025 den „Unterstützungsfonds für Beschwerden im Vergabeverfahren“ eingerichtet. Der Fonds ermöglicht es, Mitglieder sowohl fachlich als auch finanziell bei Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Gerichten zu begleiten – insbesondere in Fällen mit grundsätzlicher Bedeutung für den Berufsstand. Aktuell unterstützt die Architektenkammer NRW eine Bietergemeinschaft in einem laufenden Nachprüfungsverfahren im Zusammenhang mit der Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau einer Gesamtschule in Münster.

08. Juni 2026von Rebecca Dreps

Die Architektenkammer NRW sieht in dem Verfahren Fragestellungen berührt, die über den Einzelfall hinausreichen und für die Ausgestaltung künftiger Vergabeverfahren von erheblicher Bedeutung sein können. Mit ihrem Engagement verfolgt sie das Ziel, die Qualität und Fairness öffentlicher Vergaben im Interesse aller Beteiligten zu stärken.

Nachdem die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag in erster Instanz zunächst zurückgewiesen hatte, legte die Bietergemeinschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Auch dieses Beschwerdeverfahren begleitet die AKNW mit Mitteln aus ihrem Unterstützungsfonds.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Rahmen des laufenden Beschwerdeverfahrens entschieden, dass der Zuschlag bis auf Weiteres nicht erteilt werden darf. Damit bleibt der Ausgang des Verfahrens offen. Zugleich zeigt die Entscheidung, dass die aufgeworfenen Rechtsfragen einer näheren Klärung bedürfen und der Antrag der Bietergemeinschaft nicht ohne Erfolgsaussichten ist.

Weitere Informationen zum Unterstützungsfonds der Architektenkammer NRW finden Sie hier.

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