Der Vorstand der Architektenkammer NRW hat in seiner Sitzung am 1. Juni ein weiteres Engagement für die Architekturkooperative (ARKO) beschlossen. Die ARKO ist eine unabhängige, berufsständische Genossenschaft in Gründung, die ein treuhänderisches digitales Ökosystem bereitstellt und damit Rechte an Daten, das Know-how und die Urheberrechte von Architekt*innen und Ingenieur*innen stärkt. Sie wird gegründet, um die digitale Selbstbestimmung des Berufsstands zu sichern und durch transparente, standardisierte Datenstrukturen die Qualität des digitalen Planens und Bauens zu stärken. Alle Kammermitglieder sind zur Beteiligung an der ARKO eingeladen. Die Gründungsversammlung findet am 24. Juni 2026 in Wiesbaden statt.
Die Planungs- und Baubranche steht seit Jahren unter dem Druck rasant wachsender digitaler Anforderungen und steigender Kosten: Daten entstehen dezentral, uneinheitlich und projektbezogen, Standards fehlen, rechtliche Vorgaben an digitale Dokumentation steigen und proprietäre Online- und Service-Plattformen führen zu Abhängigkeiten und können mit Kontrollverlust für Architekturbüros einhergehen. Insbesondere kleine und mittlere Büros sind davon betroffen.
Diese fragmentierte Datenlandschaft erschwert nicht nur eine verlässliche Planung, sondern gefährdet auch Know-how, Urheberrechte und die digitale Souveränität des Berufsstands. Genau wegen dieser Herausforderungen entstand die Idee der ARKO: eine unabhängige, treuhänderische und berufsgetragene Dateninfrastruktur zu schaffen, die Ordnung, Transparenz und gemeinsame Standards ermöglicht und welche die Planenden in die Lage versetzt, ihre digitale Zukunft selbst zu gestalten. Damit folgt die ARKO dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, das sich in anderen Berufsständen bereits erfolgreich bewährt hat.
Als Bündnis zwischen den Architektenkammern der Länder, geführt von den das ARKO-Projekt unterstützenden Kammern aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, laden wir Sie herzlich zum frühen Beitritt und vor allem zur genossenschaftlichen Mitwirkung und Weiterentwicklung der Architekturkooperative ein. Hier entsteht in einmaliger Weise die Chance, architektenspezifische Software und Datenbanken genossenschaftlich zu entwickeln.
Die Gründungsversammlung wird die Genossenschaftssatzung der künftigen Architekturkooperative beschließen. Nach diesem Satzungsbeschluss können die anwesenden Gründungsmitglieder den Beitritt erklären, mit dem sie Geschäftsanteile erwerben.
Weitere Informationen zur Architekturkooperative finden Sie hier
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