Auszeichnung der AKNW und des MBW:

Auszeichnung der AKNW und des MBW: "Vorbildliche Bauten in Nordrhein-Westfalen"

Überzeugende Beispiele für Architektur und innovative städtebauliche Planungen tragen dazu bei, die Qualität unserer gebauten Umwelt zu heben...

13. August 1999

Überzeugende Beispiele für Architektur und innovative städtebauliche Planungen tragen dazu bei, die Qualität unserer gebauten Umwelt zu heben. Die Architektenkammer NW lobt alle fünf Jahre in Zusammenarbeit mit dem NRW-Ministerium für Bauen und Wohnen die Auszeichnung "Vorbildliche Bauten in Nordrhein-Westfalen" aus, um Beispiele hervorragender Architektur zu unterstützen. "Mit dem Wettbewerb wollen wir auf ausgezeichnete Architektur in unserem Land aufmerksam machen", erklärt Hermannjosef Beu, der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. "Herausragende Gebäude und städtebauliche Planungen können für Architekten, Bauherren und interessierte Laien als Orientierungshilfe dienen." Die Wettbewerbsunterlagen können jetzt angefordert werden, die Preisverleihung findet im März 2000 statt.
Um die Auszeichnung können sich Bauherren und Architekten im beiderseitigen Einvernehmen bewerben. Die Objekte müssen in Nordrhein-Westfalen liegen und zwischen 1995 und Herbst 1999 fertiggestellt worden sein. Die Architektinnen und Architekten können ihren Wohnsitz auch außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen haben.
Ausgezeichnet werden Objekte, die in gestalterischer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht überzeugen. Weitere Kriterien sind der sparsame Verbrauch von Fläche, Energie, Baustoffen und ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Das Bauen im Bestand gewinnt weiter an Bedeutung und wird das besondere Augenmerk der Jury finden. Gewürdigt werden Bauten, die durch ihre Gestaltung, Materialauswahl und Konstruktionsform sowie durch ihre Einbindung in den umgebenden Raum vorbildlich sind.

Prämiert werden Gebäude und Anlagen aus der Wohn- und Arbeitswelt, der Versorgung sowie der Erholung und Freizeit. In Frage kommen Neubaumaßnahmen, aber auch Umnutzungen, Modernisierungen oder denkmalpflegerische Maßnahmen. Es werden sowohl Bauten privater und gewerblicher Bauherren als auch Gebäude der öffentlichen Hand berücksichtigt.

Weitere Details zu den Teilnahmebedingungen und den Terminen finden sich im Auslobungstext "Auszeichnung vorbildlicher Bauten in Nordrhein-Westfalen". Der Text kann bezogen werden bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Inselstr. 27, 40479 Düsseldorf, Tel.: (0211) 49 67 0, Fax: (0211) 491 14 75. Der Text ist auch im Internet-Angebot der Architektenkammer (www.aknw.de/Service/) oder über das Ministerium für Bauen und Wohnen (Elisabethstr. 5-11, 40217 Düsseldorf, Tel.: (0211) 38 43 204, Fax: (0211) 38 43 603) abrufbar.

Teilen via