Brexit – Wichtige Informationen

Der „endgültige Brexit“ rückt näher. Ab dem 01. Januar 2021 gelten für das Vereinigte Königreich (United Kingdom, UK), das bereits zum 01. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten ist, keine Übergangsregelungen mehr.

06. November 2020

Welche Auswirkungen der Brexit auf Eintragungsverfahren von Antragstellerinnen und Antragstellern aus UK bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen haben kann, wird ausführlich auf dem entsprechenden Informationsportal der Bundesregierung dargestellt: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/anerkennung-brexit.php#.

Festzuhalten ist insbesondere: In den Genuss der automatischen Anerkennung kommen nur noch diejenigen Antragsteller, die ihren vollständigen Eintragungsantrag bis zum 31.12.2020 bei der AKNW gestellt haben.

Für NRW-Architektinnen und Architekten, die sich in UK in die Architektenliste eintragen lassen möchten, hat der Architects‘ Council of Europe (ACE) Informationen zusammengestellt, die Sie hier finden.

 

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