Ernst Uhing weiter Präsident der AKNW

Der Lüdenscheider Architekt Ernst Uhing bleibt für weitere fünf Jahre Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Der angestellte Architekt (BDB) setzte sich bei der Wahl durch die XII. Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit 98 Stimmen gegen Prof. Pablo Juan Molestina, freischaffender Architekt aus Köln (82 Stimmen), durch. In ihren Ämtern bestätigt wurden Vizepräsident Klaus Brüggenolte (VAA, Lippstadt) und Vizepräsidentin Susanne Crayen (BDA, Bielefeld); neu zur Vizepräsidentin gewählt wurde die Düsseldorfer Architektin Katja Domschky (architektinnen initiative).

06. März 2021von Christof Rose

Mit 78 neuen Mitgliedern von 201 Delegierten war das nordrhein-westfälische Architektenparlament durch die Kammerwahl Ende 2010 zu mehr als einem Drittel personell neu aufgestellt worden. „Mehr als die Hälfte der neuen Mitglieder sind weiblich, und der Altersschnitt ist um 4,5 Jahre auf nun 54,1 gesunken“, hob Präsident Ernst Uhing zur Begrüßung der 68. Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW hervor, die - Corona-gerecht - in der Halle Münsterland tagte. Erstmals in der VVS vertreten sind die Listen „RAUM.NRW“, „Prof. Kister“ sowie „Architekturschaffende im Hochstift (AiH)“.

Als Gast konnte das Architektenparlament die nordrhein-westfälische Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung begrüßen. Ina Scharrenbach nutzte die Gelegenheit, um der AKNW zu ihrem 50-jährigen Jubiläum zu gratulieren – und zugleich anzukündigen, dass die Novellierung des Baukammerngesetzes NRW in diesem Jahr abgeschlossen werden solle. Auch die Landesbauordnung werde konsequent weiterentwickelt.

Scharrenbach: "In der Bodenpolitik vorankommen"

„Wir wollen unter anderem eine Experimentalklausel, um Innovation zu ermöglichen“, erklärte Ministerin Ina Scharrenbach. Auch in der Bodenpolitik müsse es endlich Fortschritte geben. „Wenn wir über ‚form follows planet‘ als Ziel des Neuen Europäischen Bauhauses nachdenken, dann müssen wir hier endlich vorankommen.“

Das Land setze weiterhin auf Innenverdichtung vor Außenverdichtung und wolle dazu die Nutzung innerstädtischer Brach- und Konversionsflächen vorantreiben. „Es kann eigentlich nicht sein, dass es immer noch einfacher ist, eine vorher ungenutzte Fläche am Stadtrand zu bebauen als eine vorgenutzte in zentraler Lage“, betonte die Ministerin.

Auch der im März vorgelegte zweite Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz NRW werde diese Ziele unterstützen. „Wir wünschen uns hier einen besseren Ausgleich zwischen dem wichtigen Erhalt des baukulturellen Erbes und den Interessen der Eigentümer und dem Ziel, möglichst Denkmale in Nutzung zu halten.“

Neues Baukammerngesetz: Fortschritte für den Berufsstand

Präsident Ernst Uhing stellte in seinem Bericht heraus, dass die Neufassung des Baukammerngesetzes NRW wichtige Fortschritte für den Berufsstand bringen werde – von der überfälligen Fortschreibung des Berufsbildes bis hin zur Möglichkeit, schon Absolventinnen und Absolventen als „Juniorarchitekt/in“ einzutragen. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Freistellung angestellter Kolleginnen und Kollegen für die ehrenamtliche Arbeit in den Gremien der AKNW werde mehr Kammermitgliedern ein Engagement für den Berufsstand ermöglichen.

Präsident Uhing betonte, dass die AKNW weiterhin dafür kämpfen werde, einen zweiten Standort für einen Studiengang Landschaftsarchitektur einzurichten. „Und zwar in Ergänzung zu dem bewährten Standort Höxter, denn wir brauchen einfach mehr Fachleute im Bereich der Landschaftsarchitektur“, rief Uhing unter dem Beifall des Architektenparlaments.

Der Präsident der AKNW ging auch auf die Bedeutung des Projektes „Neues Europäischen Bauhaus“ der Europäischen Union ein. „Das ist ein wirklich wichtiges Konzept für eine breit angelegte, europaweite Förderung der Baukultur, und wir müssen NRW als Standort für einen ‚Bauhaus Campus NRW‘ positionieren“, betonte Ernst Uhing.

Erfolgreich durch die Pandemie

Angesichts der Tatsache, dass die Corona-Pandemie für viele Unternehmen und gesellschaftliche Bereiche erhebliche Einschnitte mit sich gebracht hat, hätten sich die Tochterunternehmen der Architektenkammer NRW erfolgreich geschlagen. Die Akademie habe ihren Seminarbetrieb erfolgreich auf Online-Formate umstellen und damit die Fortbildung der Mitglieder sicherstellen können. Und auch das Versorgungswerk habe in schwieriger Marktlage so umsichtig agiert, dass die Leistungen in diesem Jahr aller Voraussicht nach moderat dynamisiert werden könnten, sofern die wirtschaftlichen Ergebnisse das zulassen.

Die konstituierende Sitzung des NRW-Architektenparlamentes wurde von den notwendigen Wahlen zu den Kammergremien dominiert, die erstmals digital über eine Voting-App erfolgen konnten. Gleichwohl wurden auch einige berufspolitische Anträge diskutiert und verabschiedet. So wird die AKNW auf Antrag der Stadtplanerinnen und stadtplaner die Kommunen im Lande umfassend dabei unterstützen, eine gemeinwohl-orientierte Bodenpolitik umzusetzen. Dazu soll die Kammer z. B. Fachtagungen, Runde Tische, Fortbildungen o. ä. anbieten.

Zur weiteren Entwicklung der HOAI wurde ein Antrag beschlossen, nach dem untersucht werden soll, ob es alternative oder ergänzende Abrechnungsstrukturen geben könnte, mit welchen die vorhandenen Systeme optimiert werden könnten.

Weitere Informationen

Die neuen Gremien finden Sie in der Rubrik Über uns/Gremien & Verbände

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