Fortschreibung des Berufsbildes steht an

Ein zentraler Punkt in der anstehenden Novellierung des nordrhein-westfälischen Baukammerngesetzes ist die überfällige Fortschreibung des Berufsbildes der Architektinnen und Architekten. Wie Kammerpräsident Ernst Uhing im November in einem Austausch mit NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach sowie dem Präsidenten der Ingenieurkammer-Bau NRW, Dr. Heinrich Bökamp, deutlich machte, ist diese Frage von hoher Dringlichkeit für die Planerbranche, weil damit u. a. die Freistellung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verbunden ist. „Wir benötigen eine solide, dauerhafte Basis, damit alle Mitglieder der Architektenkammer NRW sich in unserem bewährten Versorgungswerk absichern können“, unterstrich Ernst Uhing im Gespräch mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.

24. November 2020von FHa/Ros

Das Gespräch zwischen den nordrhein-westfälischen „Baukammern“ war auf Einladung der Bauministerin erfolgt. Gegenstand des Gespräches war das vorgesehene Inhaltsverzeichnis eines entsprechenden Gesetzentwurfes. Eingangs zeigte sich Präsident Uhing überrascht, dass nunmehr ein dritter Gliederungsvorschlag des Baukammerngesetzes vorgelegt werde, nachdem im Oktober 2017 von einer Gliederung nach dem Musterarchitektengesetz ausgegangen worden sei und im Sommer 2020 eine Gliederung nach dem Bayerischen Baukammerngesetz angestrebt worden sei.

Aus Sicht der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen gibt es eine Reihe weiterer wichtiger Punkte, die im Rahmen der Novellierung des BauKaG ergänzt werden sollten. Dazu gehören die Möglichkeit für die AKNW, eine „Registerführung“ zur Darstellung besonderer Kompetenzen der Kammermitglieder einführen zu können sowie die Möglichkeit, bereits Absolventinnen und Absolventen als „Juniorarchitektinnen“ bzw. „Juniorarchitekten“ in die Kammer aufzunehmen.

Weitere notwendige Aktualisierungen des Baukammerngesetzes müssen aus Sicht der AKNW der Kammer künftig erlauben, wichtige Gremiensitzungen auch aus Online-Tagungen abzuhalten.

Das NRW-Bauministerium hat angekündigt, die überfällige Novellierung des für die Baukammern konstitutiven Gesetztes im Jahr 2021 umzusetzen.

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