Fortschritte zum „Gebäudetyp E“ - AKNW fordert mehr Tempo bei der Umsetzung
Die Eckpunkte zum Gebäudetyp E, die am 20.11.2025 von den Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht wurden, stoßen auf Zustimmung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW). „Mit den Eckpunkten schafft die Bundesregierung erstmals eine rechtssichere Grundlage für einfacheres, kostengünstigeres und innovativeres Bauen“, erklärt der Präsident der AKNW, Ernst Uhing.
Besonders positiv bewertet die AKNW die angekündigten Gebäudetyp-E-Verträge. Sie eröffnen die Möglichkeit, von anerkannten Regeln der Technik und verzichtbaren Komfortstandards abzuweichen. Damit entsteht echte Planungsfreiheit, die Bauweisen und Lösungen ermöglicht. Auch die geplante Stärkung von Wettbewerbsverfahren durch Bund, Länder und Kommunen ist ein wichtiges Signal für Qualität und Baukultur in Deutschland.
Kritisch sieht die AKNW jedoch den angedachten Zeitplan - ein entsprechender Referentenentwurf soll erst nach dem Sommer 2026 vorliegen. „Angesichts des akuten Wohnraummangels und der Tatsache, dass wichtige Vorarbeiten bereits seit 2024 vorliegen, ist es mehr als ärgerlich, dass ein Referentenentwurf erst nach dem Sommer 2026 vorliegen soll“, sagt Kammerpräsident Ernst Uhing. „Wir brauchen jetzt Tempo, um die Chancen des Gebäudetyps E schnell in die Praxis zu bringen.“
Die Architektenkammer NRW appelliert an die Bundesregierung, den Prozess deutlich zu beschleunigen und die rechtlichen Grundlagen für den Gebäudetyp E zeitnah zu schaffen. Gleichzeitig fordert die Kammer die NRW-Landesregierung auf, die Einführung der neuen Möglichkeiten aktiv zu unterstützen.
„Die Einführung des Gebäudetyps E ist wie das Öffnen einer dringend benötigten Überholspur auf einer verstopften Autobahn: Sie schafft Raum für schnellere Lösungen im Wohnungsbau, ohne die Sicherheit zu gefährden. Wenn wir jetzt zu lange zögern, stehen wir weiterhin zu viel zu lange im Stau“, so der AKNW-Präsident.
Aus Sicht der Architektenkammer NRW ist die Umsetzung des Gebäudetyps E allerdings nur ein wesentlicher Baustein, um den Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen. Nordrhein-Westfalen arbeitet an einer neuen Landesbauordnung, die neben dem Wegfall der anerkannten Regeln der Technik die Einführung einer „Oldtimer-Regelung“ vorsieht, mit der auch für ältere Gebäude praxisgerechte Lösungen erleichtert werden. AKNW-Kammerpräsident Uhing: „Das gemeinsame Ziel muss sein, im Bund und Land alle Hebel in Bewegung zu setzen für mehr Wohnraum und innovative Bauansätze!“
Teilen via