Landesbauordnung: Kurzfristige Sachverständigenanhörung

Nachdem mit der BauO NRW 2018 die Landesbauordnung bereits umfassend überarbeitet wurde, befinden sich aktuell weitere Änderungsvorschläge der Landesregierung im parlamentarischen Verfahren

21. Juni 2021von Herbert Lintz

Es war vorgesehen, dass die Neufassung zum 1. Juli 2021 in Kraft treten sollte. Dieser Termin kann sich nun eventuell noch verschieben, da der zuständige Bauausschuss des Landtags eine kurzfristige Anhörung Ende Juni anberaumt hat. Die Sachverständigen, zu denen auch die AKNW zählt, sollen zu weiteren Änderungsvorschlägen der Regierungsfraktionen gehört werden. Damit ist derzeit offen, wann der Landtag über das Gesetz entscheiden wird.

Sollten Planungen bereits auf die zu erwartenden Änderungen ausgerichtet sein, bietet § 90 Abs. 4 des Entwurfs die Möglichkeit, im Zeitraum zwischen der Verkündung und dem in Kraft treten die Behandlung nach dem neuen Recht zu beantragen.

Wir werden über den Fortgang berichten. Eine Synopse ist in Vorbereitung.

 

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