Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurzfristig überarbeitet. Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21.07.2026.
Die Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Mit dem Inkrafttreten gehen zugleich Änderungen der Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einher. Die Umsetzung erfolgt weiterhin durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Ausfuhr und Kontrolle (Bafa).
Mit der Reform wurden die förderfähigen Ausgaben hinsichtlich weiterer Wohneinheiten sowohl beim Austausch von Heizungsanlagen als auch bei Maßnahmen an der Gebäudehülle abgesenkt. Überdies wird mit der Reform eine einkommensabhängige Staffelung in drei Stufen mit einem möglichen Familienzuschlag eingeführt. Sofern bei Antragsstellung ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, wird das zu versteuernde Einkommen, welches für die Förderung relevant ist, einmalig um 10.000 Euro reduziert.
Angesichts des vorhandenen Gebäudebestandes ist die vorgesehene Absenkung aus Sicht der AKNW kritisch zu bewerten. Sie setzt Fehlanreize, indem sie insbesondere umfangreichere Sanierungen von Mehrfamilienhäusern weniger attraktiv macht. Die AKNW fordert daher ein ausgewogenes Förderverhältnis zwischen Heizungsmaßnahmen und Investitionen in die Gebäudehülle. Die Mindestinvestitionsschwelle von 30.000 Euro benachteiligt zudem kleinere, aber äußerst effiziente Maßnahmen wie die Dämmung von Kellerdecken oder obersten Geschossdecken, mit denen oftmals erhebliche Energieeinsparungen erreicht werden können.
Positiv bewertet wird hingegen die Koppelung des Worst Performing Building-Bonus an einen auf das jeweilige Gebäude zugeschnittenen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bzw. eine geförderte Energieberatung (5 Prozent ab Q1 2027). Auf diesem Weg werden umfangreichere Maßnahmen als konzeptionelle Einheit gedacht und integral umgesetzt.
Grundsätzlich sieht die Architektenkammer NRW diese kurzfristig eingeführten neuen Förderbedingungen kritisch. Einige neue Regelungen und die Kurzfristigkeit der Veröffentlichung stellen die planenden und ausführenden Berufe sowie die Bauherrschaft selbst vor große Herausforderungen.
Die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude sind hier abrufbar:
Richtlinien Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bafa:
Informationen für Fachunternehmen und Energieeffizienz-Experten
Ebenso stellt die KfW weiterführende Informationen bereit:
Pressemitteilung KfW
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