Neuer Bund-Länder-Beschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Zur Eindämmung der Verbreitung der Omikron-Variante haben Bund und Länder am 21.12.2021 zusätzliche Maßnahmen beschlossen.

22. Dezember 2021von Dr. Volker Steves

Diese sehen u.a. vor, dass spätestens ab dem 28. Dezember 2021

  • Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen werden müssen,
  • überregionale Großveranstaltungen nur ohne Zuschauer stattfinden dürfen und
  • private Zusammenkünfte auch von Geimpften und Genesenen nur noch mit max. 10 Personen erlaubt sind. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

Details zum Beschluss finden Sie hier.

Der Systematik des Beschlusses vom 2. Dezember 2021 folgend handelt es sich bei den beschlossenen Maßnahmen um die Vereinbarung von bundesweit einheitlichen Mindeststandards. Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben weiterhing gültig, sofern der Beschluss vom 21.12.2021 keine abweichende Feststellung trifft. Es bleibt abzuwarten, welche zusätzlichen Maßnahmen die zeitnah zu erwartende Coronaschutzverordnung NRW vorsieht.

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