Neuer Praxishinweis zur Auftragswertberechnung

In einem neuen Praxishinweis informiert die Architektenkammer über Möglichkeiten der Auftragswertberechnung bei der Vergabe von Planungsleistungen. Zielgruppe sind öffentliche Auftraggeber die Planungsleistungen am Bau vergeben wollen und entscheiden müssen, ob EU-weit auszuschreiben ist oder nicht.

Hintergrund ist die Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV). Seither besteht weiterhin Unsicherheit bei der öffentlichen Auftraggeberschaft, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtssicher vorgenommen werden kann. Davon abhängig ist, ob Leistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen oder eine nationale Veröffentlichung ausreichend ist. Hierzu berichtete auch die Bundesarchitektenkammer: https://bak.de/presse/pressemitteilungen/gutachten-bestaetigt-rechtskonformitaet-eines-alternativen-beschaffungskonzepts/

In ihrem neuen Praxishinweis "PH 78 - Auftragswertberechnung für die Vergabe von Planungsleistungen" verdeutlicht die AKNW Auftraggeberinnen und Auftraggebern die verschiedenen Möglichkeiten der Auftragswertberechnung bildlich. Dies zeigt einen einfachen und leicht verständlichen Weg aufzeigt, um zu entscheiden, wie die Leistungen ausgeschrieben werden sollen.

Den Praxishinweis 78 finden Sie hier.

Bei Fragen steht Ihnen die kostenlose Erstberatung der AKNW gerne zu Verfügung. 

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