Novelle des Baukammerngesetzes
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 18. September den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des nordrhein-westfälischen Baukammerngesetzes vorgelegt - Drucksache 16/6752. Neu aufgenommen werden soll die "Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung".
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 18. September den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des nordrhein-westfälischen Baukammerngesetzes vorgelegt - Drucksache 16/6752. Der Gesetzentwurf sieht neben der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben die Einführung der „Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung“ vor – und greift damit eine dringliche Forderung der Architektenkammer NRW auf. Die 1. Lesung des Gesetzes im NRW-Landtag wird am 1. oder 2. Oktober 2014 erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgebungsprozess noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.
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