Novellierung der Landesbauordnung NRW: Weniger Bürokratie, mehr Innovation

Am 15. Juli 2026 hat der Landtag NRW die Novellierung der Landesbauordnung NRW 2018 beschlossen. „Weniger Bürokratie, mehr Raum für Innovationen“, fasst Katja Domschky, Präsidentin der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, die Änderungen zusammen. Zentrale Forderungen der NRW-Baukammern seien aufgegriffen worden – darunter die Streichung der allgemein anerkannten Regeln der Technik aus den allgemeinen Anforderungen der Bauordnung sowie die Einführung einer „Oldtimer-Regelung“ für die Weiterentwicklung von Bestandsgebäuden. Für die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind das wichtige Schritte hin zu einem modernen, nachhaltigen und innovationsfreundlichen Bauordnungsrecht. Die Akademie der Architektenkammer NRW bietet zur Novelle Seminare an, die einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuregelungen vermitteln.

11. August 2026

„Wir brauchen mehr Raum für innovative Ideen – und weniger Bürokratie“, betont AKNW-Präsidentin Katja Domschky. „Die Vereinfachung des Planens und Bauens ist eine wesentliche Voraussetzung, um Bauvorhaben schneller umzusetzen, Kosten zu senken und gleichzeitig unsere hohen Ansprüche an Baukultur und Nachhaltigkeit zu erfüllen.“

Dabei stellt die Kammer klar: „Einfach Bauen“ bedeutet keineswegs, weniger qualitätsvoll zu bauen. Vielmehr geht es darum, Technik, Materialien und Standards bedarfsgerecht einzusetzen und Überregulierung abzubauen. Gute Architektur entsteht nicht durch immer neue Vorgaben, sondern durch intelligente Planung. So können auch mit einem reduzierten Ressourceneinsatz hochwertige und langlebige Bauwerke entstehen.

Langjähriges Engagement zeigt Wirkung

Die Novellierung durch das 3. Änderungsgesetz der Bauordnung NRW sind auch ein Ergebnis eines intensiven fachlichen und politischen Austauschs, den die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Ingenieurkammer-Bau NRW seit Jahren auf Landes- und Bundesebene führt. „Dass zentrale Vorschläge der Kammern inzwischen ihren Weg in Gesetzgebungsverfahren gefunden haben, zeigt, dass sich kontinuierliche fachpolitische Arbeit auszahlt“, sagt Domschky. „Mit dem Gebäudetyp E und der Oldtimer-Regelung schafft der Landesgesetzgeber auf unsere Anregungen hin Voraussetzungen, um Planen und Bauen wieder stärker an den tatsächlichen Schutzzielen auszurichten – statt an immer höheren Komfortstandards.“

Oldtimer-Regelung als Schlüssel für das Bauen im Bestand 

Ein besonderes Anliegen der Architektenkammer NRW bleibt das Bauen im Bestand. Angesichts von rund 9,3 Millionen Gebäudeeinheiten in Nordrhein-Westfalen wird der Neubau allein den künftigen Flächen- und Wohnraumbedarf nicht decken können.

Mit der nun beschlossene Oldtimer-Regelung erhält der Gebäudebestand erstmals einen angemessenen rechtlichen Rahmen. Sie erleichtert Sanierungen, Umbauten und Nutzungsänderungen erheblich und stärkt zugleich den Erhalt wertvoller Bausubstanz. Das schont Ressourcen, nutzt die bereits gebundene graue Energie und trägt zum Erhalt baukultureller Strukturen bei.

„Die Zukunft des Bauens entscheidet sich nicht allein auf der grünen Wiese“, betont Kammerpräsidentin Katja Domschky. „Wir müssen den Bestand als wertvolle Ressource begreifen. Wer bestehende Gebäude intelligent weiterentwickelt, leistet einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz, Ressourcenschonung und bezahlbarem Wohnraum.“ 

Insbesondere die neue Oldtimer-Regelung erleichtert nach Überzeugung der AKNW, die das Konzept mitentwickelt hat, künftig das Bauen im Bestand, indem bei Umbauten, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen nicht mehr automatisch der Maßstab eines Neubaus erforderlich ist. Stattdessen stehen die bauordnungsrechtlichen Schutzziele im Mittelpunkt. Dadurch können beispielsweise Dachgeschossausbauten oder Aufstockungen wirtschaftlicher umgesetzt und wertvolle Bestandsgebäude erhalten werden.

Einfach Bauen - Entfall der allgemein anerkannten Regeln der Technik

Ein weiterer wesentlicher Baustein der Reform ist die Streichung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) aus den allgemeinen Anforderungen der Bauordnung. Künftig orientiert sich das öffentliche Baurecht ausschließlich an den bauordnungsrechtlichen Vorschriften und den technischen Baubestimmungen. Aus Sicht der Architektenkammer schafft dies die notwendige Grundlage für mehr Innovation. „Die Bauordnung muss Schutzziele definieren – nicht jede planerische Entscheidung vorwegnehmen“, erläutert Katja Domschky. „Wenn wir nachhaltiger, ressourcenschonender und kostengünstiger bauen wollen, brauchen Planende wieder mehr Gestaltungsspielräume. Wie freuen uns, dass wir diese Sichtweise im Gesetz etablieren konnten“.

Mit der Novellierung wird zugleich der Weg für den seit Jahren von den Architektenkammern geforderten „Gebäudetyp-E“ bereitet. Das „E“ steht für „einfach“ und „experimentell“. Ziel ist es, im Neubau auf Komfortstandards verzichten zu können, wenn und wo dies sinnvoll ist und die Schutzziele eingehalten werden. Dadurch lassen sich Materialeinsatz, Baukosten und Planungsaufwand reduzieren. „Der Gebäudetyp E eröffnet neue Möglichkeiten für innovatives und nachhaltiges Bauen“, so Domschky. „Er ermöglicht es, Ressourcen gezielter einzusetzen und Projekte wirtschaftlicher umzusetzen, ohne Kompromisse bei Sicherheit oder Bauqualität einzugehen.“

Für eine vollständige Umsetzung sind nun die notwendigen zivilrechtlichen Anpassungen auf Bundesebene erforderlich.

Digitalisierung der Bauantrags- und Genehmigungsverfahren

Ebenso positiv bewertet die Architektenkammer NRW die geplanten Schritte zur vollständigen Digitalisierung der Bauantrags- und Genehmigungsverfahren. Ergänzend fordert sie die zügige Einführung der Verwaltungsvorschriften zur Landesbauordnung, die Wiederaufnahme regelmäßiger Dienstbesprechungen sowie den Aufbau einer gemeinsamen Wissensdatenbank, um die Anwendung der neuen Vorschriften landesweit einheitlich zu unterstützen.

Die novellierte Bauordnung wird am 1. September 2026 in Kraft treten. Die AKNW und die IK-Bau NRW werden pünktlich zu diesem Stichtag eine Synopse veröffentlichen, die alle Änderungen in der BauO NRW darstellt und erläutert.

Seminare der Akademie der Architektenkammer NRW

Die Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bietet unter dem Titel „Die BauO NRW - Novelle 2026 - Neue Spielräume, neue Verantwortung in der Praxis“am 25. und 28. August jeweils eine halbtätige Online-Fortbildung an, in der die Teilnehmenden einen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuregelungen erhalten. Das Seminar richtet sich an Architektinnen, Architekten, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten und Stadtplanerinnen und Stadtplaner, die sich frühzeitig auf die veränderte Rechtslage im Bauordnungsrecht vorbereiten wollen.

Anmeldung und weitere Informationen:

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