Öffentlichkeitsbeteiligung: Weiterentwicklung der Fort- und Weiterbildungsordnung

Der Vorstand der Bundesarchitektenkammer hat am 19.02.2025 eine fortentwickelte Musterfortbildungsordnung verabschiedet, die das Ergebnis des weiteren Harmonisierungsprozesses aller Fortbildungsordnungen der Länderkammern darstellt. Die neuen Anpassungen in der Musterregelung machen eine Änderung der Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW (FuWO) erforderlich.

02. Juli 2026von Christiane Terhardt

Die jetzigen Reformbemühungen beschränken sich lediglich auf Detailregelungen zur Verwaltungspraxis, Befreiungsmöglichkeiten sowie auf redaktionelle Anpassungen, da NRW der bundesweiten Musterregelung bereits seit dem letzten Novellierungsprozess im Jahr 2023 folgt und die in diesem ersten Harmonisierungsprozess entwickelten Vorgaben des bundesweiten Musters (wechselseitige Anerkennung von Veranstaltungen, Anhebung des Fortbildungsumfangs auf 16 Stunden) bereits mit der am 1.1.2024 in Kraft getretenen FuWO umgesetzt hat. 

Die neue FuWO soll der Vertreterversammlung am 7.11.2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Hierfür ist  nach dem Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz NRW (VHMPG NRW) eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen, bei der die Öffentlichkeit zu beteiligen ist. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung findet unter Veröffentlichung des Entwurfs der neuen FuWO und der dafür maßgeblichen Gründe vom 29.06.2026 bis zum 29.07.2026 auf der Website der AKNW statt. 

zur Öffentlichkeitsbeteiligung

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