Ab dieser Woche geht das Gebäudemodernisierungsgesetz in Berlin in die parlamentarischen Beratungen. Die Architektenkammer NRW bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf kritisch. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Eigentümern mehr Freiheiten beim Heizungstausch zu geben. Es soll das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) der Ampelkoalition ablösen, das regelt, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Geplant ist eine Abschaffung dieser Pflicht. Stattdessen sollen andere Wege zur Emissionsminderung ermöglicht werden, etwa der Einsatz von Biogas.
„Insbesondere im Gebäudesektor besteht großer Handlungsbedarf, wenn Deutschland die Klimaneutralität bis 2045 erreichen soll“, stellt AKNW-Präsidentin Katja Domschky fest. Mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetz sagt sie: „Dass der Einbau fossiler Heizungssystem an erster Stelle der zulässigen Optionen für den Heizungsaustausch genannt wird, ist kritisch zu sehen.“
Aus Sicht der Planerinnen und Planer in NRW vermittele diese Priorisierung ein falsches Bild des verbleibenden CO2-Budgets. Um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen sind Einsparungen notwendig. Derzeit würden fast drei Viertel der Wohnungen in Deutschland mit Gas oder Öl beheizt, so Katja Domschky. „Nachhaltiges und klimagerechtes Planen und Bauen muss die Maxime eines jeden Projektes sein. Hier muss der Fokus auf dem Bestand liegen, da hier das größte Potential zu heben ist.“
Die Architektenkammer NRW bewertet mehrere Eckpunkte im vorliegenden Gesetzentwurf als diskussionswürdig: Die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) stuft die Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen im Gebäudesektor als wesentliche Maßnahme ein. Dies spiegele der Gesetzentwurf nicht wider. Zusätzlich sei neben der weiteren Nutzung fossiler Brennstoffe auch die Beimischung von Wasserstoffen vorgesehen, die nicht weitreichend verfügbar sind. Katja Domschky: „Das führt zu Verunsicherung auf Anwenderseite.“
Auch die Entkoppelung des Gebäudemodernisierungsgesetzes von der kommunalen Wärmeplanung sei problematisch: Die bisher bestehende Verknüpfung habe Gebäudeeigentümern eine Orientierung gegeben, um teure Fehlinvestitionen zu vermeiden. Der Entwurf erschwere für Kommunen und Energieversorger nun die Wärmeplanung. „Bei der Ausarbeitung eines Gesetzes, das dazu dienen soll, den nationalen Klimaschutzzielen gerecht zu werden, muss eines im Vordergrund stehen: Die Zielerreichung – das widerspricht der Abkopplung von der Wärmeplanung“, so die AKNW-Präsidentin.
Die Absicht Gebäude zu modernisieren sei gut, der Titel des neuen Gesetzes eröffne weite Spielräume, den Fokus auf die tatsächliche und längst notwendige Modernisierung des Gebäudebestandes in Deutschland zu lenken. Neu ist die Verpflichtung zum Einbau einer Anlage, die der Erzeugung von Solarenergie dient, allerdings ohne konkrete Mindestvorgaben. Domschky: „Nordrhein Westfalen geht hier bereits mit gutem Beispiel voran, da die Verpflichtung seit 2024 in der Landesbauordnung verankert ist.“
Positiv hervorzuheben ist im Gesetzentwurf die Aufnahme der Lebenszyklus-Betrachtung. Dass diese allerdings ausschließlich auf Neubauten bezogen wird, führt zu einem weiteren Kritikpunkt. Domschky: „Die Architektenkammer NRW plädiert seit längeren dafür eine Ökobilanzierung einzuführen – sowohl über Bundesgesetz als auch über die Landesbauordnung in NRW. Diese muss für Neubau wie Bestand gelten und sollte durch die Politik mit verbindlichen Grenzwerten versehen werden.“
Offen bleiben im vorliegenden Entwurf die Weiterentwicklung der nationalen Gebäudedatenbank sowie die weitere Stärkung der Quartiersansatzes und eine verbindliche Verankerung des von der Architektenkammer NRW geforderten „Easy‑First‑Prinzips“. Domschky: „Der Gesetzentwurf bleibt hinter unseren Erwartungen zurück. Unser Berufsstand ist bereit, sich in den Bereichen Ökobilanzierung, Weiterentwicklung und Umnutzung des Bestandes sowie bei der Planung von Nullemissionsgebäuden zu engagieren. Das sind neue und anspruchsvolle Tätigkeitsfelder, die Qualität und Baukultur gleichermaßen stärken können.“
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