Regionalkonferenz Normung: „Wer nicht normt, wird genormt!“

Für den Bau eines Einfamilienhauses sind in Nordrhein-Westfalen rund 2500 Normen relevant. "Normen und Standards klingen für einen kreativen Beruf, wie ihn Architektinnen und Architekten ausüben, wenig aufregend“, stellte Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitekten und Vorstandsmitglied der AKNW, in seiner Einführung zur Regionalkonferenz Normung 2019 fest. „Tatsächlich aber wäre das tägliche Leben ohne ein festes Regelwerk äußerst mühsam, und der internationale Handel wäre nahezu unmöglich.“

16. September 2019von Christof Rose / Herbert Lintz

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sahen das auch so - und beteiligten sich rege mit Fragen und Erfahrungswerten an dem Fachforum, das die Bundesarchitektenkammer in Kooperation mit verschiedenen Länderkammern bundesweit anbietet. Nach Mannheim und München war das Haus der Architekten in Düsseldorf am 10. September 2019 die dritte Station.

Schon die Rednerliste des informativen Nachmittags machte deutlich: In Nordrhein-Westfalen engagieren sich besonders viele Architektinnen und Architekten im Normungswesen. „Normen machen das Planen und Bauen schneller und sicherer, sie können aber auch einengen“, stellte AKNW-Vizepräsident Dr. Christian Schramm in seiner Begrüßung fest. Und obwohl DIN- und andere Normen keinen Vorschriftscharakter hätten, sei es schon aus rechtlichen Erwägungen sinnvoll, sich an ihnen zu orientieren. „Die Beweisführung vor Gericht gelingt deutlich leichter, wenn man nach Norm geplant hat.“ Schramm gab aber auch zu bedenken, dass alle Regelwerke letztlich interessensgesteuert ausgestaltet würden. „Deshalb ist es wichtig, dass wir uns im Sinne unserer Kammermitglieder in diese Prozesse einbringen, um hier mitzugestalten.“

Jemand, der dies intensiv tut, ist die Oberhausener Architektin und Innenarchitektin Vera Schmitz. Seit zehn Jahren engagiert sie sich in der Normung zum barrierefreien Bauen. „Niemand hat mir zu Beginn gesagt, was da alles auf mich zukommt. Trotzdem würde ich es auch heute wieder so machen,“ fasste sie ihre Erfahrungen zusammen. Normung sei auch die Kunst, Kompromisse zu finden, denn Normung ist stets auf Konsens ausgerichtet. „So wird oft mühsam darum gerungen, ob eine Regelung nun als ‚Muss‘, ‚Soll‘ oder ‚Kann‘-Vorschrift vorgesehen wird“ - was bei einem gesellschaftlich so relevanten Thema durchaus nachvollziehbar sei.

Die Normung als das Spiegelbild der Gesellschaft

In der internationalen Normung kann man zwar in der Welt herumkommen, aber man sieht nichts davon. Ein Normungsprojekt zum Building Information Modeling führte den Architekten Jürgen Lintner zwar bis nach Tokio, „aber als einiger Architekt und zusätzlich mit deutschem Mandat ausgestattet, musste ich mich mit aller Kraft darum kümmern, dass die Besonderheiten der deutschen Planungspraxis nicht von den angelsächsischen Überlegungen dominiert wurden“. Übrigens mit Erfolg, wie die zwischenzeitlich erschienene deutsche Fassung der DIN EN ISO 19650 zeigt.

Nur auf externe Initiative „der interessierten Kreise“ beginnt das Deutsche Institut für Normung überhaupt die Arbeit an einer Norm, erläuterte Dr. Matthias Witte. Und wehrte den Hinweis auf die Normungsflut ab: „Seitens des DIN haben wir noch nie mit einer Norm begonnen.“ Der Geschäftsführer des Normenausschuss Bauwesen im DIN bezeichnete damit „die Normung als das Spiegelbild der Gesellschaft“. In seinem Beitrag griff er die Digitalisierung der Wertschöpfungskette auf, um moderne Anforderungen an die Normung zu beschreiben.

Kritisch setzte sich Prof. Matthias Zöller mit dem Begriff der anerkannten Regeln der Technik auseinander. Der Architekt und Leiter der Aachener Bausachverständigentage hinterfragte, ob die Grundsätze, nach denen der Begriff entwickelt wurde, noch gelten, wenn sich die Bautechnik in vielen Bereichen schneller entwickelt als die Praxisbewährung. Daher bemängelte er, „dass im Gerichtsgutachten dann ein einziger Sachverständiger entscheiden soll, ob es sich bei der strittigen Norm um eine allgemein anerkannte Regel der Technik handelt“. Im Schadensfall sollte daher die Kausalität, also die tatsächliche Schadensursache, und nicht die Prüfung nach anerkannten Regeln der Technik im Vordergrund stehen.

Die verschiedenen Facetten der Normung

„Die DIN-Normen sind im Ausgangspunkt keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter“, zitierte Rechtsanwalt Dr. Gerd-Ulrich Kapteina ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Allerdings gilt die Generalklausel des § 3 BauO NRW, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind. „Wenn Sie eine DIN-Norm nicht einhalten, haben Sie vor Gericht eine schlechte Position,“ führte der frühere Verwaltungsrichter aus. „Wenn Sie dagegen die Normen einhalten, haben Sie leider immer noch nicht gewonnen.“ Denn die Rechtsprechung schließe den Rückgriff auf weitere Erkenntnismittel keineswegs aus.

Die verschiedenen in der Veranstaltung angesprochenen Facetten der Normung bestätigten BAK-Vizepräsident Martin Müller darin, „dass sich die Kammern für den Berufsstand bereits seit Jahrzehnten in zahlreichen Normungsgremien engagieren.“ Abschließend verwies er auf das von den Kammern verhandelte Normenportal Architektur, „über das 500 relevante Normen für relativ wenig Geld zu haben sind.“Die Vorträge sind im Internetangebot der AKNW verfügbar. Informationen zum Normenportal Architektur finden Sie hier

Vorträge der Referenten:

Vera Schmitz

Jürgen Lintner

Dr. Matthias Witte

Prof. Matthias Zöller

Dr. Gerd-Ulrich Kapteina

Martin Müller

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