Stellungnahme der AKNW: Weitgehender Verzicht auf Architektenwettbewerbe bei Schul-, Sporthallen- und Kitabauten in Münster

Mit großer Verwunderung und völligem Unverständnis nimmt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis, dass dem Rat der Stadt Münster am 26.08.20 ein Antrag vorgelegt wurde, bei Schul-, Sporthallen- und Kitabauten weitgehend auf Architektenwettbewerbe zu verzichten, außer im Fall bedeutender städtebaulicher Relevanz. Die Architektenkammer begrüßt die aktuelle Vertagung des Themas, äußert aber dennoch große Sorge.

02. September 2020

„Es ist schlichtweg Unsinn, dem bewährten Instrument ‚Wettbewerb‘ die bei öffentlichen Bauten oftmals festzustellenden Termin- und Kostenüberschreitungen anzulasten, da diese ebenso bei anders vergebenen Planungsaufträgen auftreten. Gründe hierfür sind in der Regel Kostenschätzungen, die aus politischen Gründen geschönt werden, oder eine unzureichende Projektvorbereitung“, erläutert Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. „Bei richtiger Vorbereitung sind Wettbewerbe sogar eine sehr gute Basis für die Terminsicherheit der Planung, da der zeitliche Ablauf des Verfahrens in der Auslobung verbindlich festgelegt wird.“

Auch die Grundlagen für die Wirtschaftlichkeit eines Bauwerks über seinen gesamten Lebenszyklus werden in der Planungsphase festgelegt. Wettbewerbe ermöglichen es, durch eindeutige Beurteilungskriterien die Eckdaten für die Bau- und Betriebskosten bei unterschiedlichen Lösungen aufzuzeigen, sodass ein langfristig wirtschaftliches Ergebnis prämiert und realisiert werden kann. Bei anderen Vergabeverfahren ist dies nicht möglich.

Ob ein möglicher Ratsbeschluss beim Bau weiterer Schulen Wirkung entfalten wird, bleibt nach Auffassung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dahingestellt. „Schulbauten sind aufgrund ihres großen Bauvolumens und ihrer Funktion eigentlich immer von hoher städtebaulicher Relevanz. Deshalb bleibt der Wettbewerb nach wie vor das Instrument der Wahl für die Vergabe ihrer Planungsleistungen, auch in Münster,“ so Kammerpräsident Uhing. Zudem gehe der Antrag von SPD und CDU in die Irre, wenn angenommen werde, dass es bei Wettbewerben lediglich um das Erscheinungsbild gehe. Vielmehr beziehe sich der Entwurf auf das gesamte Gebäude – und bestimme damit die Lebenswelt unserer Kinder und Jugendlichen in entscheidender Weise. „Unsere Gesellschaft ist es der jungen Generation schuldig, im Bereich der Bildungsbauten auf Qualität zu setzen“, betont der Präsident der Architektenkammer NRW.

Gerade Münster ist in der Vergangenheit stets in dieser Frage mit gutem Beispiel vorangegangen. Die Stadt weist unter den nordrhein-westfälischen Großstädten zweifellos eines der schönsten Stadtbilder auf. Hierzu tragen wesentlich eine große Zahl qualitätvoller Bauten bei, die vielfach als Ergebnis von Architektenwettbewerben entstanden sind. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat bereits drei Mal ihren „Ausloberpreis“ zur Würdigung des Engagements für die Baukultur durch die Auslobung von Wettbewerben nach Münster vergeben, nämlich an die Stadt selbst, an die städtische Wohnungsgesellschaft Wohn+Stadtbau und an das Bischöfliche Generalvikariat.

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