Stellungnahme der AKNW zum Referentenentwurf zur Novelle der BauO NRW

Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) soll insgesamt neu gefasst werden, der Novellierungsprozess läuft. Im Sommer 2015 wurde der Referentenentwurf für eine Novelle der BauO NRW durch das Bauministerium den Kammern und Verbänden zugeleitet. 72 der 90 Vorschriften stehen zur Änderung an. Dem Entwurf zufolge betreffen wesentliche Änderungen die Vorschriften zum Genehmigungsverfahren, zur Barrierefreiheit von Wohnungen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie zum Brandschutz. Weiterhin sind überarbeitete Regelungen zu Abstandflächen, Stellplätzen und zu Bauprodukten beabsichtigt. Die AKNW hat Ende September in der Verbändeanhörung eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben.

12. November 2015von Li

Darin begrüßt die Kammer, dass es bei der Schlusspunkttheorie bleiben soll und dass die zeitgemäßen Vorschriften der Musterbauordnung zum Brandschutz übernommen werden sollen. Die im Referentenentwurf geplante und völlig unbegründete Abschaffung der uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten wird deutlich ablehnt.

Gegenüber weiteren Privatisierungstendenzen äußert sich die Kammer kritisch und fordert "Qualität durch Qualifikation". Folglich wäre die beabsichtigte Einführung eines staatlich anerkannten Sachverständigen für Barrierefreiheit überflüssig, wenn in das Baugenehmigungsverfahren ein durch den Architekten erstelltes, umfassendes Konzept der Barrierefreiheit eingeführt würde. Detailliert setzt sich die Kammer mit den veränderten Anforderungen an barrierefreie und rollstuhlgerechte Gebäude auseinander.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen arbeitet in Gesprächen mit Politik und Landesverwaltung darauf hin, dass die Positionen der AKNW im weiteren Verfahren für die anstehende parlamentarische Befassung aufgegriffen werden. 

Link: Entwurf für die Novellierung der Landesbauordnung 

Download: umfassende Stellungnahme der Architektenkammer NRW(PDF)

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