Vorsicht vor "Gewerbeverzeichnis Architektur"

Derzeit erhalten viele Mitglieder der AKNW ein Angebot der „VDM GmbH“ aus Mannheim für einen Eintrag in ein sogenanntes „Deutsches Gewerbeverzeichnis Architektur 2003“. Die Architektenkammer hat wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eingeschaltet.

30. Oktober 2003von be

Bei dem Beruf des Architekten handelt es sich um eine freiberufliche und gerade nicht um eine gewerbliche Tätigkeit. Der Eintrag von Architekten in einem „Gewerbeverzeichnis“ widerspricht daher der Rechtslage und könnte für den Verbraucher irreführend sein. An der Seriosität des Angebotes bestehen begründete Zweifel. Die VDM GmbH aus Mannheim hat in ihrer Offerte nicht einmal eine Handelsregisternummer angegeben. Ferner ist der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Eintragungsangebots versteckt. Zunächst ist von Geld keine Rede. Erst auf der Rückseite des Angebotsschreibens ist im Kleingedruckten - den AGB -  der Hinweis zu finden, dass der Standardeintrag 225,- € kostet. Über die Existenz eines gedruckten Verzeichnisses ist der Architektenkammer nichts bekannt. Der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität in der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wurde bereits informiert.

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