AKNW-Vorstand startet Digitalisierungsoffensive

„Die Digitalisierung der Bau- und Planungsbranche wird unsere Arbeit grundlegend verändern. Wir machen diese Thematik deshalb zu einem Leitmotiv der Arbeit im Jahr 2020“, kündigte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ernst Uhing, auf der Sitzung des Vorstands am 7. Januar im Haus der Architekten an. Es sei wichtig, das Thema nicht allein auf das Building Information Modeling (BIM) zu reduzieren, sondern die Digitalisierung als umfassenden Prozess zu diskutieren, war sich der Vorstand einig. Vorstandsmitglied Martin Friedrich, Vorsitzender des Ausschusses „Dienstleistungen, Recht, Sachverständigenwesen“ und der Projektgruppe „Digitalisierung“, stellte einen umfassenden Katalog von Veranstaltungskonzepten und Papieren vor, mit denen die unterschiedlichen Facetten des Themenfelds analysiert und diskutiert werden sollen. Das Maßnahmenpaket wurde einstimmig beschlossen.

09. Januar 2020von Christof Rose

Im Zuge der Digitalisierungsoffensive sprach sich der Kammervorstand zudem einstimmig dafür aus, das seit einigen Jahren als loser Verbund existierende „BIM-Cluster NRW“ zu professionalisieren. Dazu soll das Cluster künftig als Verein organisiert werden, sodass eine Finanzierung des Verbundes, der gegenwärtig rund 80 institutionelle und private Mitglieder umfasst, über Mitgliedsbeiträge gewährleistet werden könnte. Ziel des BIM-Clusters NRW ist eine Harmonisierung der Bemühungen zur branchenweiten Etablierung des Building Information Modeling in Nordrhein-Westfalen.

Zudem will das Cluster die Zusammenarbeit mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung intensivieren sowie den Kontakt zu weiteren entscheidenden Akteuren in Politik, Wirtschaft und auf Auftraggeberseite ausbauen.

Klimaschutz in Kommunen

„Ob Klimaschutz gelingt, entscheidet sich zu einem großen Teil auch auf der kommunalen Ebene.“ Dieser Satz aus der aktuellen Stellungnahme der AKNW zur Anhörung „Klimakrise: Mehr Unterstützung für die Kommunen bei Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ fasst die Haltung des Kammervorstands treffend zusammen. Entsprechend fordert die Kammer, die Vergabe von Fördermitteln im städtebaulichen Bereich mit Anforderungen an den Klimaschutz zu verbinden. Zudem sieht die Architektenkammer das Land in der Pflicht, die Kommunen auch personell und finanziell in die Lage zu versetzen, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen für Klimafolgeerscheinungen umzusetzen.

Der Vorstand diskutierte in diesem Zusammenhang auch ein Positionspapier zum Thema „Klimawandel und Stadtentwicklung“, das von den Ausschüssen „Landschaftsarchitektur“ und „Stadtplanung“ erarbeitet worden war. „Wir greifen hier vielfältige aktuelle Entwicklungen auf, auch mit Blick auf die zu erwartende Fortschreibung der Leipzig-Charta in diesem Jahr“, erläuterte Vorstandsmitglied Prof. Rolf-Egon Westerheide, Vorsitzender des Ausschusses „Stadtplanung“. Es müsse erreicht werden, dass Klimaanpassung und Nachverdichtung nicht als Gegensätze verstanden, sondern als Chance begriffen werden. Dazu sei eine gezielte städtebauliche, freiraumplanerische und wohnungspolitische Steuerung notwendig, unterstrich Karl-Heinz Danielzik, Vorsitzender des Ausschusses „Landschaftsarchitektur“.

Eckwerte für die Wohnraumförderung 2020

Das Wohnraumförderungsprogramm des Landes ist bis 2022 angelegt. Wie der Vorstand positiv bemerkte, stellen die vorgesehenen Eckwerte für die Wohnraumförderung 2020, die aktuell politisch diskutiert werden, entsprechend eine Fortschreibung dar. Für das Jahr 2020 sind erneut 1,1 Milliarden Euro an Fördermitteln veranschlagt. Neue Elemente sind u.a. die Möglichkeit, auch Fördermittel für die Modernisierungen von Studierendenwohnheimen zu beantragen (bisher: nur Neubau). Die Bewilligungsmieten sollen für die Mietstufen 1 – 3 (jetzt einheitlich) auf 5,80 € je m2 steigen. Im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus soll es eine Anreizförderung für das Bauen mit Holz geben.

Der Vorstand wertete die Eckpunkte 2020 insgesamt positiv. Die Steigerung des Mietwohnungsbaus im geförderten Sektor müsse weiterhin ein zentrales politisches Ziel bleiben.

Landesbauordnungsnovelle

Der Vorstand bedauerte, dass die angekündigte „Reparaturnovelle“ zur Landesbauordnung NRW noch nicht im Entwurf vorlag. „Wir werden vielfach von Kolleginnen und Kollegen auf ganz praktische Fragestellungen und Probleme hingewiesen, die durch die geltende Landesbauordnung aufgetreten sind“, stellte Kammerpräsident Ernst Uhing fest. Änderungen und Nachschärfungen empfehlen sich nach Auffassung der Architektenkammer u.a. bei den Paragrafen zu den Abstandflächen, zum Barrierefreien Bauen und zum digitalen Bauantrag.   

Mehr Partizipation wagen?!

Welche Wege gibt es, um Bürgerinnen und Bürger enger und konstruktiver in die Stadtplanung einzubinden? Mit dieser Frage wird sich die AKNW im Frühjahr im Rahmen einer Fachtagung im Baukunstarchiv NRW in Dortmund befassen. In Vorträgen, Pecha-Pucha-Impulsen (knackig kurze Power-Point-Präsentationen) und Fishbowl-Diskussionen (im Sitzkreis) sollen Beispiele aus ganz Deutschland vorgestellt und diskutiert werden.

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