AKNW-Vorstandssitzung: Erkenntnisse und Konsequenzen aus der Corona-Krise

Die Corona-Krise ändert unseren Arbeitsalltag in einer Weise, die auch künftige Arbeitsstrukturen beeinflussen und positiv verändern kann. Mit dieser Haltung diskutierte der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in seiner Videokonferenz am 5. Mai Konsequenzen, die sich für Kammer und Verwaltung aus den Schutzmaßnahmen zur Pandemie ergeben - vom digitalen Bauantrag über Telekonferenzen bis hin zu Fortbildungsangeboten via Videokonferenz. „Die Corona-Krise trifft auch viele Kammermitglieder sehr hart“, stellte Präsident Ernst Uhing fest. „Die AKNW steht ihren Mitgliedern in dieser schweren Zeit jederzeit mit Information und Beratung zur Verfügung.“

12. Mai 2020von Christof Rose

Dass die Corona-Krise auch in den deutschen Architekturbüros ihre Spuren hinterlässt, zeigt eine aktuelle Umfrage der Bundesarchitektenkammer, nach der deutschlandweit jedes dritte Büro bereits im April negative Auswirkungen der Pandemie auf die Geschäftslage feststellte. „Es ist davon auszugehen, dass Projektverschiebungen und Auftragsrückgänge mit Zeitverzögerung noch deutlicher zu Buche schlagen werden“, fasste Claus Klein, Vorsitzender des Kammerausschusses „Belange der Tätigkeitsarten“, die Ergebnisse der Befragung zusammen. Besonders betroffen zeigten sich dabei die Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, bei denen 79 Prozent über negative wirtschaftliche Folgen klagten. Der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sprach sich dafür aus, dass die Umfrage in regelmäßigen Abständen wiederholt werden soll. „Wir informieren unsere Mitglieder tagesaktuell auf unserer Homepage über die Entwicklung der gesetzlichen Auflagen sowie über Förder- und Hilfsprogramme von Land und Bund“, erklärte AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann.

Fortbildung online möglich
Die Akademie der Architektenkammer NRW hat schnell auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie reagiert und in Absprache mit dem Gesellschafter und dem Fachbeirat die geplanten Präsenzveranstaltungen ihres umfassenden Angebotes in Online-Seminare umgewandelt. Start der digitalen Akademieangebote ist am 11. Mai. „Eine enorme Kraftanstrengung des Akademie-Teams“, lobte Kammerpräsident Ernst Uhing den Einsatz von Akademie-Geschäftsführer Klaus-Dieter Grothe und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unter dem Titel „Akademie AKNW digital“ bietet die Akademie nun die Fortbildungen, die Aus- und Fortbildungen von Sachverständigen und die Weiterbildungen für Absolventinnen und Absolventen als Online-Seminare an.
„Die Akademie möchte mit ihrem Angebot auch weiterhin den hohen qualitativen Anspruch erfüllen und gleichzeitig den Anforderungen der Fort- und Weiterbildungsordnung gerecht werden“, erklärte Heinrich Pfeffer, Vorsitzender des Akademie-Beirats der AKNW. Die Online-Seminare mit der Software ZOOM böten interaktive, seminaristische Kommunikationsformen und ließen auch individuelle Fragen zu. Außerdem würden alle Online-Seminare zusätzlich zu den Referenten durchgängig von Moderatoren begleitet. Und nicht zuletzt sei es auch möglich, die Anwesenheit der Teilnehmenden nachzuhalten.
Mit dem Angebot „Akademie AKNW digital“ könnten sich Mitglieder der AKNW fortbilden; „gleichzeitig können Absolventen damit die erforderlichen Weiterbildungen nachweisen, um die Voraussetzungen zur Aufnahme in unsere Kammer zu erfüllen“, unterstrich Pfeffer.

Digitaler Bauantrag
Zu den digitalen Innovationen, die durch die Corona-Pandemie eine hohe Dringlichkeit bekommen, gehört auch das Vorhaben der Landesregierung, den digitalen Bauantrag zu ermöglichen. „Wir unterstützen das Vorhaben, den Kommunen und den Entwurfsverfassern eine digitale Plattform zur Abwicklung von Bauanträgen zur Verfügung zu stellen“, erklärte Präsident Uhing. Der aktuelle Ausnahmezustand habe eine kurzfristige Änderung der Landesbauordnung ermöglicht. Darauf aufbauend soll nun eine Rechtsverordnung erlassen werden, zu der die Kammer Stellung bezogen hat.
Wichtig sei, dass eine Überprüfung der Bauvorlageberechtigungen durch die Plattform umgesetzt wird. „Die Architektenkammer NRW stellt gerne die notwendige Schnittstelle zu den Daten der Architekten- und Stadtplanerliste zur Verfügung“, betonte Martin Friedrich, Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Digitalisierung“ der AKNW.

Entwurf einer Mieterschutzverordnung
Das Land Nordrhein-Westfalen will drei bestehende Verordnungen zur positiven Beeinflussung des nordrhein-westfälischen Wohnungsmarktes in einer neuen „Mieterschutzverordnung“ zusammenfassen. Nach Ansicht des Vorstands der AKNW können die entsprechenden Maßnahmen durchaus dazu beitragen, die überdurchschnittlichen Mietbelastungen in den von der Mieterschutzverordnung erfassten Gebieten zu reduzieren. „Diese Verordnung kann allerdings nur ein punktueller Beitrag sein, weil sie natürlich keinen zusätzlichen Wohnraum schafft“, betonte Präsident Uhing. Zentrale Herausforderungen blieben die Schaffung von Bauland, die Weiterführung der Wohnraumförderung und die allgemeine Verbesserung des Klimas für den Wohnungsbau im Lande.

Baukunstarchiv NRW öffnet
Seit dem 9. Mai ist das Baukunstarchiv NRW in Dortmund wieder für die Öffentlichkeit da. Zu sehen ist bis zum 12. Juli die Ausstellung „Reproduktives Entwerfen“, die vor der Schließung bereits eröffnet worden war.
 

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