Auszeichnung vorbildlicher Bauten 2020

Das Land Nordrhein-Westfalen vergibt, vertreten durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, alle fünf Jahre die „Auszeichnung vorbildlicher Bauten in Nordrhein-Westfalen“. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist seit 1980 Kooperationspartner dieses Verfahrens, das sich an Mitglieder von Architektenkammern aller Fachrichtungen richtet, die in gestalterischer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht herausragende Bauten und Anlagen in Nordrhein-Westfalen realisiert haben.

Die Auszeichnung leistet aufgrund ihrer Breitenwirkung seit 40 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Baukultur in NRW. Ausgezeichnet werden Gebäude und Anlagen, die in besonderer Weise den Zielsetzungen der Auslobung entsprechen. Die Objekte müssen in Nordrhein-Westfalen liegen und in den vergangenen fünf Jahren fertig gestellt worden sein.

Ausgezeichnet werden können alle Arten von Bauten wie zum Beispiel Wohnungsbauten, Quartiere, Kultur- und Bildungsbauten, Büro- und Gewerbebauten, öffentliche Bauten, sowie Freianlagen. Bei den Bauaufgaben kann es sich sowohl um Neubauten als auch um Maßnahmen im Bestand handeln.

Um die Auszeichnung können sich Bauherrinnen und Bauherren sowie Mitglieder einer Architektenkammer als Entwurfsverfasser in beiderseitigem Einvernehmen bewerben. Über die Auszeichnung beschließt eine unabhängige Jury. Die Bewerbung wird online über eine Erfassung auf der Homepage der Architektenkammer NRW möglich sein. Li

Die vollständige Auslobung wird Anfang März 2020 im Internetangebot des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW sowie auf unserer Webseite veröffentlicht.

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