BauO NRW 2018: BauPrüfVO erschienen

Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 17. Dezember 2018 ist die 3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über bautechnische Prüfungen erschienen. Es erfolgen zahlreiche Anpassungen an die BauO NRW 2018. Die Änderungen gelten für alle Bauanträge ab dem 1.1.2019.

19. Dezember 2018von H. Lintz

Neu eingeführt wird in § 9 a ein Barrierefrei-Konzept. Dies ist ab dem 1. Januar 2020 verbindlich für neu zu errichtende öffentlich zugängliche Gebäude gem. § 49 Abs. 2 BauO NRW 2018, die zugleich Sonderbauten gemäß § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018 sind. Dies betrifft allerdings nicht Gebäude im Zuständigkeitsbereich von Polizei und Justiz.

Bei dem Barrierefrei-Konzept handelt es sich um eine Bewertung der baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen der Barrierefreiheit in den Punkten, die für die Prüfung im Genehmigungsverfahren relevant sind. Die Angaben sollen sowohl in einem schriftlichen Erläuterungsbericht als auch durch zeichnerische Darstellungen erfolgen.

Zeitgleich mit den Änderungen in der BauPrüfVO  wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt die Neufassungen der Feuerungsverordnung und Änderung in der Camping- und Wochenendplatzverordnung veröffentlicht.

Die Ausgabe vom 17. Dezember 2018 finden Sie hier

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