Bauportal.NRW gestartet

Das NRW-Bauministerium hat das neue digitale „Bauportal NRW“ freigeschaltet. Auf der Internetseite www.bauportal.nrw können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure ab sofort zielgruppengerecht alle Informationen rund um das Baugenehmigungsverfahren und verwandte Verwaltungsleistungen finden. Entwickelt wurde das Portal, das Teil der Digitalisierungsstrategie des Landes ist, vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Über das Bauportal sollen schon bald Bauanträge digital eingereicht werden können. Die AKNW hat das Projekt daher von Beginn an unterstützt.

14. Mai 2020von PM / Christof Rose
Internetseite www.bauportal.nrw - Bild: Screenshot

Das Bauportal.NRW bietet einen Service, der kontinuierlich ausgebaut werden soll. Auf dem Portal finden sich aktuell Informationen über den Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens, die Zuständigkeiten sowie einschlägige Begrifflichkeiten. Auch alle relevanten Rechtsvorschriften sowie alle wichtigen Erlasse, Hinweise, Empfehlungen und Merkblätter der obersten Bauaufsichtsbehörde sowie amtliche Formulare und Vordrucke sind hier zu finden. Darüber hinaus bietet das Portal grundlegende Informationen zur Bauleitplanung und verlinkt zu den online verfügbaren Bauleitplänen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Für die zweite Jahreshälfte 2020 hat das Bauministerium angekündigt, das Bauportal um einen Antrags- und Dokumentenassistenten für den digitalen Bauantrag zu ergänzen. Der Antragsassistent wird demnach zunächst mit dem einfachen Baugenehmigungsverfahren nach Paragraf 64 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 starten. Weitere Antragsverfahren werden im Laufe des Jahres 2020 entwickelt und zur Nutzung freigegeben. Mithilfe des Assistenten können Bauanträge und weitere Unterlagen komplett digital an die zuständige Bauaufsichtsbehörde übermittelt werden, wenn sich diese an das Bauportal angeschlossen hat. Die Kommunen entscheiden entsprechend ihrer Möglichkeiten, ob und wie sie für ihren Zuständigkeitsbereich eine Antragsstellung über das Bauportal.NRW ermöglichen werden. Gleichwohl hofft die Architektenkammer NRW, dass es nicht zu einer digitalen Zersplitterung beim Bauantrag kommt.

In einer ersten Projektphase hatte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zusammen mit sechs Kommunen im Juni 2018 das Modellprojekt „Digitales Baugenehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen“ gestartet. Seit dem vergangenen Jahr konnte sich dann die AKNW auch aktiv beteiligen. Dabei erweisen sich die Vorarbeiten hilfreich, die sie für die Bundesebene zum digitalen Bauantrag entwickelt hat.

Ziel des Projekts: Die insgesamt 212 unteren Bauaufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens zu unterstützen und einen Standardprozess zu erarbeiten. Davon sollen auch die Antragssteller Nutzen haben. Wichtig für Architektinnen und Architekten: Wenn Vorhaben einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser benötigen, kann nur dieser für seinen Bauherrn den Antrag stellen.

www.bauportal.nrw

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