Eingeführte Fassung der DIN 18040-2 verfügbar

Mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW) wurde zum Jahresbeginn die DIN 18040 erstmalig bauaufsichtlich in NRW eingeführt. Damit folgte das Land einem Wunsch der Praxis, die technische Umsetzung der Regelungen der Landesbauordnung zu konkretisieren.

26. August 2019von H. Lintz

Aufgrund zahlreicher Hinweise zu der Ersteinführung wurde mit der Fassung Juni 2019 der VV TB die Anlage A 4.2/3 überarbeitet (wir berichteten hier).

Die Neufassung bezieht nun die Nr. 5 der Norm (Räume in Wohnungen) ein. Es wird zudem festgelegt, dass Schwellen bei Haupteingängen sowie Wohnungstüren nicht zulässig sind. Lediglich bei Außen- und Fenstertüren, die einen unmittelbaren Zugang von einer Wohnung zu einem ihr zugeordneten Freisitz (Terrasse, Balkon) ermöglichen, sind Schwellen mit einer Höhe bis zu 2 cm zulässig.

Als besonderen Service bietet das MHKBG eine Fassung der DIN 18040-2 an, aus der die bauaufsichtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Wohnungen unmittelbar erkennbar werden.  Zur besseren Nachvollziehbarkeit der in Nordrhein-Westfalen geltenden Vorschriften über das „Barrierefreie Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2; Wohnungen“ wird die DIN 18040-2 mit Kennzeichnungen und Hinterlegungen veröffentlicht.

Diese wertvolle Planungshilfe finden Sie hier (PDF)

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