Erlass des BMI – Erstattung von Mehrkosten
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Erlass vom 17.6.2020 verfügt, dass sich der öffentliche Bauherr Bund für die Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie im Bereich des Bundeshochbaus an den Zusatzkosten der Auftragnehmer für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen beteiligt. Der Erlass tritt am 1.7.2020 in Kraft.
Die Kosten werden auf Nachweis erstattet. Bei künftigen Ausschreibungen und bei bestehenden Bauverträgen sind sie in einem neuen Formblatt „COVID-19 bedingte Mehrkosten“ aufzuzählen. Bei laufenden Vergabeverfahren ist das Formblatt nachzusenden und die Rückgabe mit dem Angebot zu fordern, gegebenenfalls unter Verlängerung der Angebotsfrist.
Erlass und das Formblatt sind auf www.architekten-coronakrise.de, dort unter der Rubrik „Informationen, Erlasse und Hinweise der Bundesregierung“, eingestellt.
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