Erlass des BMI – Erstattung von Mehrkosten

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Erlass vom 17.6.2020 verfügt, dass sich der öffentliche Bauherr Bund für die Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie im Bereich des Bundeshochbaus an den Zusatzkosten der Auftragnehmer für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen beteiligt. Der Erlass tritt am 1.7.2020 in Kraft.

26. Juni 2020

Die Kosten werden auf Nachweis erstattet. Bei künftigen Ausschreibungen und bei bestehenden Bauverträgen sind sie in einem neuen Formblatt „COVID-19 bedingte Mehrkosten“ aufzuzählen. Bei laufenden Vergabeverfahren ist das Formblatt nachzusenden und die Rückgabe mit dem Angebot zu fordern, gegebenenfalls unter Verlängerung der Angebotsfrist.

Erlass und das Formblatt sind auf www.architekten-coronakrise.de, dort unter der Rubrik „Informationen, Erlasse und Hinweise der Bundesregierung“, eingestellt.

Teilen via