EuGH: Verbindliche Mindest- und Höchstsätze der HOAI unzulässig

Am 4.7. hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren sein Urteil verkündet. Nach Auffassung des Gerichts sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit dem EU-Recht nicht vereinbar.

12. Juli 2019

Ein Informationsschreiben zur HOAI finden Sie hier.
Die Stellungnahme (Ernst Uhing, Präsident der AKNW) finden Sie hier.
Die FAQs zur HOAI finden Sie hier.
Die Pressemitteilung der Bundesarchitektenkammer finden Sie hier.
Das Urteil finden Sie hier. (PDF-Dokument)
Die Rechtliche Erstauswertung der Entscheidung finden Sie hier.
Orientierungshilfen zur Vertragserstellung finden Sie hier.
Das Positionspapier zur Vergabe von Planerleistungen nach EuGH finden Sie hier.
 

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