FAQ zur HOAI nach EuGH-Urteil aktualisiert

Die AKNW möchte Sie darüber informieren, dass die FAQ zur HOAI nach dem EuGH-Urteil aktualisiert wurden. Die Aktualisierung erfolgte, da nunmehr auch erste Rechtsprechung zur Auswirkung des EuGH-Urteils auf die nationale Rechtslage vorliegt. Die Änderungen in den FAQ wurden von den Architektenkammern der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen erarbeitet.

01. August 2019

Geändert wurden die Antworten auf folgende Fragen:

-        „Tritt die Verbindlichkeit der HOAI-Mindest- und Höchstsätze nach dem EuGH-Urteil sofort außer Kraft oder gilt sie noch solange die HOAI in ihrer jetzigen Fassung fortbesteht?“

-        „Was passiert mit einem vor der EuGH-Entscheidung abgeschlossenen Vertrag, bei dem [schriftlich] ein Honorar unterhalb der Mindest- oder oberhalb der Höchstsätze vereinbart wurde?“

-        „Was sollte ich bei zukünftigen Honorarvereinbarungen beachten?“

Neu eingefügt wurde die Frage „Was passiert mit einem vor der EuGH-Entscheidung abgeschlossenen Vertrag, bei dem mündlich oder formunwirksam ein Honorar innerhalb oder außerhalb der Mindest- und Höchstsätze vereinbart wurde?“ Auch wurden die Fragen nun nummeriert.

Sie erhalten die aktualisierten FAQ hier.

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