Fragen und Antworten zur temporären Mehrwertsteuersenkung bei Architektenverträgen

Das „Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)“ ist am 01.07.2020 in Kraft getreten. Es sieht u.a. eine auf den Zeitraum zwischen 01.07.2020 und dem 31.12.2020 begrenzte Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 16% vor.

24. Juli 2020von FHa/Ker

Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist hier abrufbar.

Da zahlreiche Architektinnen und Architekten an ihre Kammern mit Fragen zu dieser Mehrwertsteuersenkung herantreten, haben die Kammern in Baden-Württemberg, Bayern und NRW, unterstützt von der Dr. Stallmeyer GmbH Steuerberatungsgesellschaft Köln und der Bundesarchitektenkammer, einen Frage-und-Antwort-Katalog erarbeitet, den Sie auf der Homepage der Bundesarchitektenkammer finden. Der Frage-Antwort-Katalog wird weiterhin fortgeschrieben, so dass es sinnvoll sein kann, die verlinkte Seite regelmäßig auf entsprechende Updates hin zu prüfen. 

Stand: 24.07.2020

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