Gesetzentwurf zum ArchLG liegt vor

Das Bundeskabinett hat am 15.7.2020 den Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) und zur Änderung vergaberechtlicher Bestimmungen beschlossen. Das ArchLG, das die Ermächtigungsgrundlage für die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) bildet, sah bislang vor, dass Mindest- und Höchstsätze in der Honorarordnung festzulegen sind.

22. Juli 2020von ker

Der EuGH hatte diese in der HOAI verankerten Mindest- und Höchstsätze in seiner Entscheidung im Juli 2019 jedoch für mit EU-Recht nicht vereinbar erklärt. Die beabsichtigte Änderung des ArchLG stellt den ersten gesetzgeberischen Schritt zur Umsetzung des Urteils dar. Nachfolgend soll die auf dem Gesetz basierende HOAI entsprechend angepasst werden. Beide Regelungsvorhaben werden von der BAK und den Länderkammern berufspolitisch intensiv begleitet.

Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der BAK hier.

Zu den berufspolitischen Schlussfolgerungen mit Blick auf das EuGH-Urteil lesen Sie auch das Interview mit AKNW-Präsident Ernst Uhing.

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