Kommentar: Starker Denkmalschutz - innovatives Land

Sollten Arbeitersiedlungen des Ruhrgebiets zum Unesco-Weltkulturerbe erklärt werden? Ein Kommentar von AKNW-Vizepräsident Klaus Brüggenolte.

25. März 2019

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Soll man ein „Köttelbecke“ unter Denkmalschutz stellen? Kann man bestimmte Arbeitersiedlungen, ja vielleicht die gesamte postindustrielle Stadtlandschaft des Ruhrgebiets zum Unesco-Weltkulturerbe ernennen? Wie entwickelt sich der Denkmalschutz insgesamt? Diese Fragen werden gegenwärtig in unserem Land intensiv diskutiert. In verschiedenen Anhörungen hat sich der nordrhein-westfälische Landtag mit entsprechenden Anträgen befasst. Auch unser Kammervorstand hat seine Positionen zu diesen Fragen im März intensiv besprochen und geschärft. 

Wir sind uns einig: Der international hoch angesehen Titel „Unesco-Weltkulturerbe“ sollte nicht inflationär verwendet werden. Und: Stadtplanung und Städtebau brauchen immer die Option zur Weiterentwicklung und zukunftsfähigen Entfaltung. Veränderungssperren, Pufferzonen rund um bedeutende Baudenkmäler und ähnliche Schutzmaßnahmen, die mit dem Weltkulturerbetitel einhergehen, sorgen im Umfeld der Standorte regelmäßig für heftige Diskussionen und wirken oftmals auch als Entwicklungshemmnisse. Das gilt nicht nur für die wirtschaftliche Prosperität, sondern auch für die baukulturelle Weiterentwicklung. 

Ein erster entsprechender Antrag der federführenden Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur in Dortmund ist übrigens im Sommer 2014 von der deutschen Experten-Jury der Unesco zurückgewiesen worden - mit der Empfehlung, die Pläne „aktiv weiter zu entwickeln“. Für die Architektenkammer befasst sich gegenwärtig der Ausschuss Stadtplanung intensiv mit den Pro und Contra-Argumenten. 

In unserer Diskussion im Vorstand der AKNW haben wir die eher ablehnende Haltung zum aktuellen Unesco-Welktulturerbeantrag allerdings verbunden mit der klaren Forderung nach einer Stärkung des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen. Der Schutz und Erhalt gebauter Geschichte für nachfolgende Generationen kann im Rheinland und in Westfalen auf eine über 200-jährige Geschichte der institutionalisierten Denkmalpflege zurückblicken. Mit dem Erlass von Denkmalschutzgesetzen auf Länderebene ist der Denkmalschutz hier in NRW seit 1980 gesetzlich geregelt. In unserer Stellungnahme zu einem aktuellen Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP mit dem Titel „Starke Denkmalpflege - starke Heimat“, die mein Vizepräsidentenkollege Michael Arns am 15. März in einer Anhörung des Landtags vortragen konnte, betont die Architektenkammer NRW die große Bedeutung des Denkmalschutzes als bauliches Gedächtnis unseres Landes und als Grundlage für heutige Planungs- und Bauprozesse. 

Wir heben auch hervor, dass Baudenkmäler in der Regel im Kontext zu heutiger Architektur stehen und vor dem Hintergrund unserer zeitgenössischen gesellschaftlichen Entwicklung gesehen werden müssen. Ihre Integration in die heutige gebaute Umwelt ist daher ähnlich bedeutsam wie ihre Erhaltung selbst, formulieren wir pointiert in unserer Stellungnahme. Erst durch Revitalisierung, Ergänzung oder Umnutzung kann oftmals die Existenz eines Denkmals gesichert werde. All dies kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn es vor Ort, in den Städten und Gemeinden unseres Landes, ausreichend Know-how und organisatorische Kompetenz gibt.

Die AKNW nutzt deshalb die vielfältigen Diskussionsbeiträge, die gegenwärtig in der Landespolitik rund um die Themenfelder Denkmalschutz und Weltkulturerbe zu hören sind, um darauf zu pochen, dass die Unteren Denkmalbehörden in den Kommunen erstens erhalten bleiben und zweitens mit ausreichend qualifiziertem Personal ausgestattet werden müssen.  Architektinnen und Architekten setzen sich als Urheber wichtiger Bauwerke und als praktizierende Denkmalpfleger gemeinsam mit Kunsthistorikern, Planungsverantwortlichen und Heimatpflegern dafür ein, dass gebaute Geschichte bewahrt wird.

Wir müssen auch gemeinsam dafür sorgen, dass sie fortentwickelt wird. Ein Land, das sich als Innovationstreiber versteht, braucht einen starken Denkmalschutz als Basis!  Auch, um qualifiziert und fundiert entscheiden zu können, ob und wie eine Region oder auch ein Köttelbecke unter besonderen Schutz gestellt werden kann.

Es grüßt Sie herzlich Ihr

Klaus Brüggenolte

Vizepräsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

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