Landesentwicklungsplan: Interview „Fläche ist ein endliches Gut, mit dem sparsam umzugehen ist“

Stadtplaner Volker Bleikamp ist stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Stadtplanung der Architektenkammer NRW und hat die Stellungnahmen der AKNW zum Landesentwicklungsplan mit ausgearbeitet. Als Stadtentwickler bei der Stadt Herne kennt Bleikamp die Herausforderungen kommunaler Planungspraxis seit drei Jahrzehnten aus eigener Erfahrung.

25. März 2019von Christof Rose

Volker Bleikamp, die Architektenkammer NRW hatte sich in zwei Stellungnahmen zum Novellierungsentwurf des LEP geäußert. Inwieweit finden Sie sich in den jetzt veröffentlichten Kernpunkten des künftigen LEP wieder?

Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen war nach rund zehnjähriger Erarbeitungsdauer im Februar 2017 in Kraft getreten und hatte die zuvor auf mehrere Planwerke verteilten räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung in einem Planwerk zusammengefasst. Das war eine sinnvolle und auch überfällige Maßnahme. Aufgrund des Regierungswechsels nach der Landtagswahl im Mai 2017 wurde dann gleich wieder ein Änderungsverfahren auf den Weg gebracht. Die Erneuerung der landesplanerischen Ziele in einem einheitlichen Planwerk wird unsererseits weiterhin begrüßt. Inhaltlich gab es aber durchaus Anlass zu Kritik: Ich nenne einmal beispielhaft den Verzicht auf die Festlegung von Raumkategorien und Entwicklungsachsen und die Erweiterung des Metropolraums vom Rhein-Ruhr-Gebiet auf das gesamte Land. Auch hätte man sich eine einheitliche Methode zur Flächenbedarfsermittlung gewünscht. 

Politisch umstritten ist u. a. die Aufhebung des ambitionierten Ziels der Reduktion des Flächenverbrauchs auf fünf Hektar, wie es der bisherige LEP vorsah. Wie beurteilt die AKNW die Neufassung?

Die Novelle der neuen Landesregierung zielt auf eine erleichterte Ausweisung von Flächen für Wohnen und Gewerbe. Zu diesem Zweck wird auch das sogenannte 5-Hektar-Ziel gestrichen, welches allerdings in der landesplanerischen Logik ein Grundsatz ist und damit immer im Einzelfall durch Abwägung überwunden werden kann. Wir sehen die Streichung mit der Sorge, dass hier auf ein wichtiges politisches Bekenntnis zum sparsamen Umgang mit Flächenressourcen verzichtet und der postulierte Vorrang der Innenentwicklung damit aufgeweicht wird. Wir haben uns jedenfalls immer klar und mit Überzeugung dazu bekannt, der Innenentwicklung den Vorzug vor der Inanspruchnahme neuer Flächen im Außenbereich zu geben. Fläche ist ein endliches Gut. Notwendig erscheint uns ein noch intensiveres Flächenrecycling.

Öffentlich viel diskutiert sind auch die Regeln für die Genehmigungsfähigkeit von Windkraftanlagen. Wie ist hier die Haltung der Stadtplanerinnen und Stadtplaner?

Dass wir Windkraftanlagen brauchen werden, um den notwendigen Umbau unserer Energieversorgung zu bewerkstelligen, ist auch die Überzeugung der Architektenkammer NRW. Die Abwägung mit anderen Schutzgütern darf darüber aber natürlich nicht unterbleiben. Insofern sehen wir es einerseits nicht als problematisch an, wenn Windkraftanlagen künftig – auch ausnahmsweise –- nicht mehr im Wald errichtet werden dürfen. Dass die richtige Entfernung von Wohngebieten mit Recht ein viel diskutiertes Thema ist, darf aber andererseits auch nicht dazu führen, dass neue Anlagen de facto kaum noch entstehen. Hier muss die Entwicklung sorgfältig beobachtet werden. 

Welche Aspekte scheinen Ihnen darüber hinaus im neuen LEP relevant für die tägliche Arbeit der Architekten und Stadtplaner in NRW?

Für unsere tägliche Arbeit ist der LEP meines Erachtens eher mittelbar von Bedeutung. Ich greife da mal das Thema Vorrang der Innenentwicklung heraus, die – ernst gemeint - sicher höhere Anforderungen an unsere Arbeit stellt als Neuplanungen auf der grünen Wiese oder am Autobahnanschluss. Aber das fordert unsere Kreativität heraus und wird dazu führen, die notwendigen Neuentwicklungen besser in unsere Städte und Regionen einzupassen, die ja immerhin schon zu weit über 90 Prozent gebaut sind.  

Der LEP 2025 – ein großer Wurf?

Als großen Wurf würde ich den LEP insgesamt nicht bezeichnen wollen. Das muss er aber auch nicht unbedingt sein. Vielmehr geht es darum, sinnvolle, operationable und – das haben wir vor allem am Thema Einzelhandel feststellen können - möglichst rechtssichere Vorgaben für die nachfolgenden Planungsstufen zu machen, denen das neue Planwerk in seiner verringerten Regelungstiefe mehr Verantwortung überlassen wird. Diese Alltagstauglichkeit sehe ich im Wesentlichen als gegeben an.

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