Landtagsanhörung zum geförderten Wohnungsbau

Am 11. September fand im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen eine mündliche Anhörung zum öffentlich-geförderten Wohnungsbau in NRW statt. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen war als Sachverständige geladen und wurde durch ihren Präsident Ernst Uhing vertreten.

14. September 2020von Damir Stipić

Grundlage für die Anhörung bildete ein von der SPD-Landtagsfraktionen eingebrachter Antrag „Wohnraumförderung der Landesregierung – Gestern noch am Abgrund, heute schon einen Schritt weiter? Der Niedergang des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen muss aufgehalten werden!“. Darin wird die NRW-Landesregierung u.a. aufgefordert, die Förderung des mietpreisgebundenen Wohnungsbaus prioritär voranzutreiben und eine Landes-wohnungsbaugesellschaft zu gründen, die sozialen Wohnungsbau betreibt.

Im Mittelpunkt der mündlichen Anhörung stand die Frage, ob die geforderte Gründung einer Landeswohnungsbaugesellschaft tatsächlich kurz- bis mittelfristig wesentlich zur Lösung der Herausforderungen auf dem NRW-Wohnungsmarkt beitragen kann. Präsident Uhing zeigte sich diesbezüglich skeptisch und verwies darauf, dass zunächst alle Möglichkeiten auf Ebene der Kommunen ausgeschöpft werden müssten. Erst wenn dann noch immer zu wenig preisgünstiger Wohnraum geschaffen würde, könne über das Instrument der Landeswohnungsbaugesellschaft nachgedacht werden. Grundlage dafür müsse aber eine genaue Marktanalyse sein, führte Ernst Uhing aus.

Einen weiteren Schwerpunkt der Anhörung bildet die Frage, warum sich der öffentlich-geförderte Wohnungsbau bei Investoren und der Bevölkerung nach wie vor mit Image- und Akzeptanzproblemen konfrontiert sehe. AKNW-Präsident Uhing verwies darauf, dass der öffentlich-geförderte Wohnungsbau spätestens seit Ende der 1980er Jahre kein Wohnungsbau zweiter Klasse mehr sei. Heute könne man öffentlich-geförderte Neubauten fast nicht mehr von freifinanzierten Objekten unterscheiden. Zum Teil lägen die baulichen Anforderungen und Standards in diesem Marksegment sogar über den Standards auf dem freien Wohnungsmarkt. Es müsse darum gehen, diese Tatsachen viel stärker medial und politisch hervorzuheben, zum Beispiel durch eine breit aufgestellte Imagekampagne durch das Land NRW.

Die abschließende Befassung des Ausschusses mit dem Antrag der SPD-Landtagsfraktion ist für Ende Oktober 2020 geplant.
 

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