Liste der qualifizierten Tragwerksplaner ab 1.1.2019

Ab Inkrafttreten der neuen Bauordnung NRW zum 1. Januar 2019 dürfen Standsicherheitsnachweise nur noch von Personen aufgestellt werden, die über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens sowie über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung verfügen. Diese Personen müssen hierfür zwingend in die Liste der qualifizierten Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner eingetragen sein. Diese Liste wird von der AKNW und der IK-Bau getrennt für die jeweiligen Kammermitglieder geführt werden, § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018.

09. Oktober 2018von Dr. Sven Kerkhoff

Angesichts einer Reihe von Anfragen, die die AKNW hierzu zuletzt erreicht haben, sei auf Folgendes hingewiesen: Das Erfordernis der Listeneintragung des Tragwerksplaners gilt für Standsicherheitsnachweise zu Bauanträgen, die ab dem 1. Januar 2019 eingereicht werden. Gegenwärtig existieren allerdings noch keine Listen der qualifizierten Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner, da derzeit offen ist, wie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen die konkreten Voraussetzungen und das Prozedere der Eintragung in diese Listen regeln wird. Die AKNW steht hierzu in engem Kontakt zum Ministerium und setzt sich dafür ein, dass rechtzeitig entsprechende Regelungen getroffen werden, die für Rechtsklarheit sorgen und die Erlangung von rechtskonformen Standsicherheitsnachweisen unmittelbar ab Beginn des neuen Jahres ermöglichen.

Über neue Entwicklungen hierzu informieren wir Sie umgehend an dieser Stelle.

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