Maßnahmen zum Infektionsschutz verlängert und neuer Arbeitsschutzstandard zu beachten

In ihrer Telefonschaltkonferenz vom 15. April 2020 haben die Bundekanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie geltenden Beschränkungen grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 aufrechtzuerhalten.

16. April 2020

Vorgesehene Lockerungen betreffen in erster Linie bestimmte Bereiche des Einzelhandels sowie Schulen und Hochschulen. Den Beschlusstext der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder finden Sie als PDF-Dokument hier.

Die Umsetzung der Beschlüsse auf Landesebene durch Anpassung bzw. Verlängerung der entsprechenden Verordnung bleibt abzuwarten. Gleichwohl ist auf Basis des gefassten Beschlusses davon auszugehen, dass die bisherigen Regelungen und Empfehlungen für den Betrieb von Architekturbüros und die Abläufe auf Baustellen (siehe hier) mindestens bis zum 3. Mai weiterhin Bestand haben werden.

Dabei ist nunmehr insbesondere auch der einheitliche Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 zu beachten (siehe hier).

Weitere Informationen der AKNW zu den Auswirkungen der Corona-Krise

 

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