Mit Verve ins Bauhausjahr!

Zum Jahresauftakt 2019 nahm das beginnende Bauhaus-Jubiläumsjahr breiten Raum in der Januarsitzung des Vorstands der Architektenkammer NRW ein. Mit großer Zustimmung nahm der Vorstand den Bericht der Arbeitsgruppe „Bauhaus100 im Westen“ über die geplanten Ausstellungen und Aktivitäten der Architektenkammer NRW zur Kenntnis. „Wir werden mit dieser aktuellen Thematik das ganze Jahr über in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus präsent sein“, fasste Präsident Ernst Uhing zusammen.

18. Januar 2019

Im Mittelpunkt der Kammeraktivitäten zum Themenfeld „Bauhaus“ steht die Ausstellung „Neues Bauen im Westen“, die am 5. Februar im Beisein von Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW, eröffnet wird. Die Ausstellung soll im Februar und März im Haus der Architekten zu sehen sein und danach auch in Dortmund, Köln, Münster, Aachen sowie in Berlin präsentiert werden. „Wir werden an jedem Ausstellungsort in Abstimmung mit den lokalen Partnern ein ergänzendes Rahmenprogramm gestalten, um jeweils regionalspezifische Aspekte mit Bezug auf das Neue Bauen in unserem Land zu diskutieren“, erläuterte Vizepräsident Klaus Brüggenolte das Konzept, das eine Arbeitsgruppe des Vorstands entwickelt hatte.

Der Vorstand beschloss, dass auch die Ergebnisse der Bauhaus-Schulprojekte der AKNW im Sommer 2019 in einer Ausstellung präsentiert werden sollen, und unterstrich, dass die Kooperation mit den Landschaftsverbänden, ihren Denkmalpflegeämtern und den vielen weiteren Partnern des Landesverbundes NRW einen wichtigen Aspekt des Bauhausjubiläums in NRW darstellten, um die Frage der Bedeutung des Bauhauses für die Gegenwart interdisziplinär und zukunftsgerichtet diskutieren zu können.

Befreiung DRV

In der Frage der Befreiung von der Pflicht zur Versicherung angestellter Architektinnen und Architekten bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird neue Rechtsprechung erwartet. Wie AKNW-Geschäftsführer Dr. Florian Hartmann dem Vorstand berichtete, wurde in einem Rechtsstreit einer Architektin aus Baden-Württemberg nun die Revision vor dem Bundessozialgericht zugelassen. „Damit kann nun höchstrichterlich klargestellt werden, wie das Befreiungsrecht künftig ausgestaltet werden soll“, resümierte Dr. Hartmann.

Nachdem für die meisten anderen Freien Berufe bereits verträgliche Regelungen im Sinne eines Fortbestandes der Möglichkeit zur Befreiung gefunden worden seien, müsse man nun auf ein Urteil im Sinne der bewährten Versicherung aller Architektinnen und Architekten über das Versorgungswerk der AKNW hoffen.

Wohnraumförderung 

Die Wohnraumförderung 2019 ist in Nordrhein-Westfalen auf nun 1,1 Milliarde Euro aufgestockt worden. Insgesamt stehen bis Ende 2022 insgesamt 5,5 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. „Das unterstreicht den großen Bedarf, den unser Land an gefördertem Wohnraum aufweist“, betonte Kammerpräsident Ernst Uhing. Der Vorstand zeigte sich grundsätzlich erfreut über die Eckpunkte zur Wohnraumförderung 2019, welche das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Ende Dezember der Fachöffentlichkeit zugeleitet hatte. 

Diese sehen zum Teil deutliche Erhöhungen der Bewilligungsmieten sowie der Förderpauschalen und der Einkommensgrenzen im Bereich der Eigentumsförderung vor. Positiv wertete der Kammervorstand auch die Neuregelung, dass bauliche Vorhaben für die Klimafolgenanpassung im Rahmen der bestehenden Förderung explizit in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen aufgenommen wurden.

Weiterer Eckpunkt: Die Förderung der Eigentumsbildung soll durch „Ergänzungsdarlehen“ von bis zu 50 000 Euro unterstützt werden, sofern Hauskäufer darauf angewiesen sind.  Hier mahnt der Kammervorstand zu Vorsicht: „Wir benötigen eine Begrenzung der Eigentumsförderung auf Kommunen mit hohem und überdurchschnittlichem Bedarfsniveau“, erklärte Kammerpräsident Ernst Uhing. „Denn wir müssen Leerstand und Wertverluste des Eigentums im ländlichen Raum vermeiden.“

Baukultur und EU

Erfreut zeigte sich der Vorstand darüber, dass sich nun auch der Europäische Rat verstärkt mit dem Thema Baukultur auseinandersetzt. Im Rahmen eines Ende des zurückliegenden Jahres beschlossenen „Arbeitsplans Kultur“ für die Jahre 2019 – 2022 sind u.a. Vorhaben zum Thema „Hochwertige Architektur und gebaute Umwelt für alle“ angekündigt. Ziel ist es, bis zum Jahr 2022 eine gemeinsame politische Verpflichtung des Europäischen Rates zum Thema Baukultur zu erzielen. „Damit ist das für die gesamte Gesellschaft wichtige Ziel der baukulturellen Information und Förderung - nach der Erklärung von Davos - nun auch auf höchster europäischer Ebene angekommen“, wertete der Kammervorstand.

Sachverständigentag 2019

„Eine ganz wichtige Veranstaltung, die unsere Sachverständigen fest in ihrem Terminplan stehen haben!“ Diese Einschätzung des „AKNW-Sachverständigentages“ von Vorstandsmitglied Martin Friedrich, Vorsitzender des Ausschusses „Dienstleistungen, Recht und Sachverständigenwesen“, teilte der Vorstand der Architektenkammer NRW und beschloss, den nächsten Sachverständigentag am 21. März 2019 zum Thema „Ende des fiktiven Schadensersatzanspruchs im Werkvertragsrecht?“ sowie zu den Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung auf die Tätigkeit von Sachverständigen durchzuführen. 

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